BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 20

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sich auch mit diesem Thema beschäftigen, wenn es die Ressourcen erlauben. Da ist sicherlich auch ein Regelungsbedarf gegeben. Ansonsten ist es jetzt Angelegenheit der Jugendwohlfahrt.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Kalina. – Bitte.

 


Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

1648/M-BR/2009

„Haben Sie bereits Maßnahmen zur Erreichung des Zieles ‚Strafvollzug im Herkunfts­staat‘ gesetzt?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Es ist ja schon derzeit die Übernahme der Strafvollstreckung möglich. Das wird auch wirklich häufig gemacht, dass Häftlinge überstellt werden. Allerdings ist das nur mit Zustimmung des Häftlings möglich. (Ironische Heiterkeit des Bundesrates Beer.)

Es gibt auch einen Rahmenbeschluss der Europäischen Union aus dem Jahr 2008, der eine rasche und unbürokratische Übernahme der Strafvollstreckung ermöglichen soll.

Dieser Rahmenbeschluss ist übrigens bis Ende 2011 innerstaatlich umzusetzen. Vor­bereitungen zur Umsetzung laufen bereits im Justizressort. Ich persönlich erwarte mir davon eine Beschleunigung und Vereinfachung solcher Verfahren. Das ist sicher auch ganz wichtig.

Darüber hinaus gibt es diesen berühmten § 133a Strafvollzugsgesetz, von dem wir heute schon gesprochen haben, also die Möglichkeit, ausländische Strafhäftlinge be­dingt zu entlassen und abzuschieben, unter gleichzeitiger Verpflichtung desjenigen, dass er nicht mehr zurückreist.

In diesem Zusammenhang ist vielleicht ganz interessant: Ich führe gerade Gespräche mit Kollegin Fekter darüber, dass die Abschiebung selbst bei der bedingen Entlassung nicht wie jetzt von der Justizwache vorgenommen wird – denn da ist es zu zahlreichen Problemen gekommen –, sondern vom Innenressort, von den Sicherheitsbehörden übernommen wird. Das wird, glaube ich, auch ein wichtiger Schritt sein, um da wirklich effizient vorgehen zu können.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Danke für die Antwort. Da drängt sich aber doch auch der Gedanke auf, ob man das nicht ändern sollte, sodass es nicht von der Zustimmung des Häftlings abhängig gemacht wird, wo der Strafvollzug stattfindet.

Meine Zusatzfrage an Sie, Frau Minister:

Ist es richtig, dass deutlich mehr nichtösterreichische Staatsbürger ihre Haft hier in Ös­terreich verbüßen, als es ÖsterreicherInnen in ausländischen Haftanstalten tun, dass deshalb das Ziel dieses Strafvollzugs im Herkunftsland deutlich im Interesse Öster­reichs läge und dass daher die Anstrengungen verstärkt werden sollten?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Dazu ein paar Zahlen: Am 1. Februar waren in österreichischen Justizanstalten insgesamt 8 154 Personen,


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