BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 22

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Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Die medialen Begleit­erscheinungen bei spektakulären Prozessen der letzten Zeit – Stichwort: Kampusch, Stichwort: Fritzl – zeigen, dass da natürlich auch im Medienrecht Handlungsbedarf ge­geben ist.

Es gibt da immer einen Spannungsbereich zwischen dem Recht auf freie Meinungs­äußerung einerseits und den Persönlichkeitsrechten andererseits, und natürlich muss durch das Gesetz, das Mediengesetz, und in weiterer Folge durch die Rechtsspre­chung Ausgleich geschaffen werden.

Es ist so, dass Medienfreiheit natürlich nicht schrankenlos sein kann und Grenzen eben dort gezogen werden müssen, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Gerade bei Berichterstattungen über Strafverfahren, aber auch über andere gerichtliche Ver­fahren sind immer wieder gravierende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte erfolgt.

Es liegt dazu ein Ministerialentwurf vor. Es gibt nämlich auch im Regierungsüberein­kommen einen Punkt, der die Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes betrifft. Es soll jetzt laut Ministerialentwurf zu einer Ausweitung des Identitätsschutzes kommen. Es soll also der Schutz auch auf Angehörige von Opfern und Tätern sowie auch auf Strafverfahren ausgedehnt werden. – Das ist der § 7a Mediengesetz.

Des Weiteren sollten schutzwürdige Interessen von Opfern, Angehörigen und Zeugen jedenfalls dann verletzt sein, wenn vor der Veröffentlichung von Daten nicht die Zu­stimmung der Betroffenen eingeholt wurde. Es sollen die Fristen zur Geltendmachung medienrechtlicher Ansprüche ausgedehnt werden, und es soll ein Straftatbestand für die Phänomene des Paparazzi-Unwesens und des sogenannten Happy Slapping – so nennt sich das; das ist zurzeit alles in englischer Sprache – eingeführt werden.

Es ist so, dass dann zum Beispiel keine Aufnahmen von nicht-öffentlichen Beweisauf­nahmen und Untersuchungshandlungen veröffentlicht werden dürfen.

Es besteht also Handlungsbedarf, und es gibt einen Ministerialentwurf, der noch heuer in Begutachtung gehen wird. (Bundesrat Dr. Kühnel: Frau Bundesministerin, noch eine Zusatzfrage!)

 


Präsident Harald Reisenberger: Darf ich Ihnen das Wort erteilen zur Zusatzfrage? – Danke, Herr Bundesrat. (Allgemeine Heiterkeit sowie Beifall bei der SPÖ und des Bun­desrates Schennach.) Bitte, stellen Sie die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident, sollte ich Ihren Rechten irgendwie nähergetreten sein, dann entschuldige ich mich selbstverständlich in aller Form.

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich halte mich nur an die Formen, die das Haus uns gemeinsam vorgibt. – Bitte, Herr Bundesrat, Sie haben das Wort.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Haben Sie es mir jetzt erteilt? (Präsident Reisenberger nickt bejahend.) – Gut, danke.

Gibt es Überlegungen in Richtung einer Verschärfung von Sanktionen, um auch große Medienunternehmen zur Unterlassung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu bewegen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Auch das Sanktionen­system ist im Medienrecht zu überdenken. Es ist daran gedacht, die Strafdrohungen zu


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