BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 23

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erhöhen und auch Untergrenzen einzuführen. Ich glaube, es ist notwendig, hier Verän­derungen zu schaffen, um wirklich individuell vorzugehen.

Es sollte natürlich nicht passieren, dass sozusagen durch eine fehlerhafte Handlung eines Journalisten jetzt das ganze Unternehmen quasi in den Abgrund gestürzt wer­den kann. Das sollte auch nicht passieren. Aber es ist sicherlich an eine Verbesserung im Sanktionensystem gedacht.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Vladyka, bitte.

 


Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzte Frau Ministerin! Wir haben schon einiges über das Medienrecht gehört. Meine Zusatzfrage geht dahin: Glauben Sie, dass man die Persönlichkeitsrechte besser schützen könnte, wenn man das Medienrecht, seinem Wesen nach eher eine zivilrechtliche Materie, in die Zivilge­richtsbarkeit überträgt?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ja, es sind aber im Me­dienrecht natürlich auch Strafsanktionen drinnen; das ist das Problem.

Es ist so, dass das Medienrecht nicht nur am Strafgericht geregelt wird. Natürlich wür­den sich die Richter am Strafgericht freuen, wenn man auch diesbezüglich eine Entlas­tung schaffen könnte. Man muss sich überlegen, wo es am effizientesten verfolgt wird.

Aber, wie gesagt, das ist jetzt ohnehin nicht nur im Strafprozess konzentriert. Das ist eine ganz eigenständige Materie, eine ganz eigene Materie. Das Mediengesetz lässt sich auch nicht so leicht einordnen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Kampl.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­te Frau Bundesministerin! Medien können Persönlichkeitsrechte und Personen in eine sehr negative Situation bringen. Wieso ist es möglich, dass die Generalprokuratur Rechtsurteile des Erstgerichtes und des Oberlandesgerichtes zum Nachteil der betrof­fenen Personen aufhebt?

 


Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Dass die Generalproku­ratur Urteile aufhebt, ist mir nicht bekannt – das ist auch nicht möglich. (Bundesrat Ing. Kampl: Aufhebt, und die betroffenen Personen sollen alle zahlen!) Aber wenn Sie mir diesen Fall nachher schildern wollen – wir sind gerne bereit, uns anzuschauen, was da passiert ist.

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich bedanke mich.

Die Fragestunde ist somit beendet.

09.43.01Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2451/AB verweise ich auf die im Sitzungssaal verteil­ten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Anfragebeantwortung (siehe S. 10.)

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