Ich richte daher mein dringendes Ersuchen an Sie, in diesen Diskussionen in diesem Jahr für das Stockholmer Programm ganz besonders aufmerksam den Schutz der Grund- und Bürger- und Bürgerinnenrechte zu beobachten, auf diesen Wert zu legen und dies auch mit Nachdruck einzufordern.
Ein bisschen vermisse ich in dieser internationalen Zusammenarbeit vom Zugang her ein Instrument im Bereich des Rechtswesens, denn es geht ja in diesem Programm um den Zugang zum Recht in Europa. In einem Bereich ist er wirklich sehr schwierig, das ist der Konsumenten- und Konsumentinnenschutz. Da ist ein echter Zugang für denjenigen, der sich um diesen Zugang bemüht, wie ich meine, noch mehr als hürdenreich und schwierig. Ich bin der Ansicht, dass wir hier einen leichteren Zugang brauchen, einen einfacheren Zugang. Davon habe ich jetzt noch nichts gelesen. Das würde ich Ihnen gerne mitgeben. Ich meine, wenn dieser Markt so ein gemeinsamer ist und wenn wir auch alles ausschreiben, anbieten und dieser Markt so ein geschlossener Markt ist, so muss jetzt das einzelne Individuum auch einen leichteren, einfacheren und kostengünstigeren Zugang zu seinem Recht als Konsument und Konsumentin haben.
Nun zu den konkreten Maßnahmen: Da
fällt aus österreichischer Sicht schon auf – Professor
Konecny in seiner eleganten Art
ist da großzügig darüber hinweggegan-
gen –, dass Sie zwei Dritteln der Maßnahmen skeptisch
gegenüberstehen, die in diesem Vorhabensbericht genannt werden. Das
ist schon interessant. Egal, ob das die Schaffung einer europäischen
Privatgesellschaft ist, ob das bei der Durchsetzung der Rechte geistigen
Eigentums ist, immer wieder fällt auf: Die österreichische Position
ist, wir stehen dem skeptisch gegenüber.
Vielleicht darf ich Sie einladen, uns zu sagen, warum eigentlich Österreich in all diesen Punkten – ich könnte Ihnen jetzt mindestens zehn anführen – immer am Ende kommt und sagt: Wir stehen dem eigentlich skeptisch gegenüber.
Wichtig finde ich zwei Dinge: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die geschätzte Volksanwaltschaft uns seit Jahren Bericht darüber gibt, dass in Österreich die Opfer von Verbrechen zu wenig Rechte haben: einerseits gegenüber dem Beschuldigten, dann als Opfer und zum Dritten auch noch bei der Entschädigung. Die Volksanwaltschaft schlägt seit Jahren immer wieder Maßnahmen zur Stärkung der Opferrechte vor. Es wurde zwar einiges gemacht. Im Rahmen des Vorhabensberichtes der Europäischen Union geht es da ja weiter, vor allem dahin gehend, dass es zu einem Gleichgewicht in der Frage von Opfer- und Beschuldigtenrechten kommt und auch in der Frage der Entschädigten.
Ich finde es persönlich sehr spannend und bin auf die Arbeitsergebnisse sehr neugierig, was die gemeinsamen Standards bei den Verfahrensrechten betrifft. Es ist insofern spannend, als ja die Tradition der Justiz in den europäischen Mitgliedstaaten unter den 27 Staaten sehr, sehr unterschiedlich ist. Auch die Praxis ist eine sehr, sehr unterschiedliche. Ich erinnere nur an unsere Diskussionen zum Beispiel über die U-Haftbestimmungen in Bulgarien und Rumänien, die diese ja im Rahmen ihres EU-Beitritts anpassen mussten. Insofern ist das etwas ganz, ganz Spannendes.
Ich hoffe, dass wir auch in einem anderen Punkt weiterkommen, der im Vorhabensbericht enthalten ist, der zwei ganz grauenhafte Dinge betrifft. Man kann den österreichischen Sicherheitskräften zu ihrem jüngsten Schlag, den sie gegen eines der schändlichsten Verbrechen, das der Kinderpornografie, erfolgreich geführt haben, nur gratulieren. Ich hoffe, dass es zu konkreten Maßnahmen im Bereich der sexuellen Ausbeutung kommt. Auch da geht es darum, dass man die Opfer insofern stärkt, als sie nicht sofort entweder in die Öffentlichkeit gezerrt werden oder von Abschiebung bedroht sind, dass man sie auch von der Niederlassung her stärkt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite