Es geht auch um den verstärkten Schutz für Opfer des Menschenhandels, der ja in verschiedenen Bereichen auftritt. Gegen den Menschenhandel als Organhandel haben wir erst in der letzten Sitzung etwas beschlossen. Aber es gibt nach wie vor die Sklaverei, die sexuelle Ausbeutung im Bereich der Arbeitskraft. Auch hier geht es darum, das einmal aus der Opferperspektive zu betrachten, nicht nur aus der Staatsperspektive, sondern auch aus der Opferperspektive.
Ich denke, dass nicht jeder Mann, der Leistungen von Menschen, von Frauen zum Beispiel in Anspruch nimmt, darüber glücklich ist, wenn diese Frauen in einer sklavenmäßigen Beziehung dazu gezwungen werden, und dass somit eigentlich mehr Informationen auch an die Sicherheitsbehörden gehen könnten, wenn solche Informanten und die Opfer selbst mit einem sichereren Gefühl mit den österreichischen Behörden kooperieren oder sich diesen stellen könnten und zum Beispiel nicht sofort von Abschiebung bedroht wären.
In diesem Sinne, Frau Bundesministerin: Wir werden Ihrem Vorhabensbericht die Zustimmung geben und sind sehr gespannt auf Ihre Berichte vielleicht Ende des Jahres, wie sich der Weg zum Stockholmer Programm in diesem Jahr entwickelt hat. – Danke schön. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)
10.10
Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. Ich erteile ihr dieses.
10.10
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Herr Professor Konecny hat es bereits erwähnt: Die Basis für die Arbeiten im Bereich Justiz und Inneres für die Jahre 2004 bis 2009 bildet das sogenannte Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU. Das Nachfolgeprogramm wird das Stockholm-Programm für die Jahre 2010 bis 2014 sein. Es soll die Ziele für die künftige Entwicklung im Justizbereich und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele festlegen.
Derzeit arbeitet die Europäische Kommission an ihrer Mitteilung über das neue Programm, und das wird sie voraussichtlich im Mai 2009 annehmen. Anschließend wird diese Mitteilung der Kommission von den Justizministern bei den folgenden Ministerräten diskutiert und voraussichtlich im Herbst 2009 angenommen werden. Es ist als positiv zu vermerken, dass die Diskussion zur Erarbeitung dieses Programms durchaus transparent und offen gestaltet wird.
An erster Stelle soll auch künftig der Schutz der Bürger Europas stehen. Die länderübergreifende Strafverfolgung soll weiter verbessert werden, die Bereitstellung eines Beistandes für Verbrechensopfer soll Standard in jedem Mitgliedstaat werden, und die Rechtsvorschriften über die Entschädigung von Verbrechensopfern auf europäischer Ebene sollen effektiver gestaltet werden. In puncto Opferschutz ist übrigens durch das Zweite Gewaltschutzpaket ein großer Schritt gelungen, also ein weiterer Schritt in Richtung verstärkte Opferschutzrechte.
Auf Beschuldigtenseite sollten gemeinsame Mindeststandards im Strafverfahren sichergestellt werden, damit auch die Grundrechte – ganz wichtig! – der Beschuldigten eingehalten werden.
Grundsätzlich wird auch auf das Gleichgewicht zwischen den Opfer- und den Beschuldigtenrechten zu achten sein. In diesem Sinne hat für Österreich die Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten absolute Priorität.
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