BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 33

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Ein weiterer Punkt ist natürlich der Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Hier sind insbesondere neue Vorschriften zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kin­dern und der Kinderpornografie auf europäischer Ebene angedacht. Es freut mich wirk­lich ganz besonders, dass Österreich dabei eine Vorreiterrolle eingenommen hat, näm­lich durch die Schaffung des neuen § 207a StGB, der nicht nur das Abspeichern und das Weitergeben von kinderpornografischen Darstellungen unter Strafe stellt, sondern auch den wissentlichen Zugriff auf derartige Darstellungen im Internet, so wie es be­reits auf europäischer Ebene angedacht ist.

Man muss ja schließlich wirklich das Übel an der Wurzel packen. Im Idealfall muss es so gestaltet werden, dass es keine Konsumenten derartiger kinderpornografischer Dar­stellungen mehr gibt, denn wenn es keine Konsumenten mehr gibt, dann wird es auch keine Produzenten mehr geben. Ich weiß, das ist eine Vision, aber es ist der Schritt in die richtige Richtung.

Ebenso sollen natürlich auch der Menschenhandel und die Computerkriminalität weiter zurückgedrängt werden. Auch die Terrorismusbekämpfung wird im zukünftigen Pro­gramm eine ganz wesentliche Rolle spielen.

Aber auch im Zivilbereich ist die justizielle Zusammenarbeit ein großes Anliegen. Es soll die Rechtssicherheit im Bereich des Familienrechts, im Bereich des Zivilrechts, im Bereich des Erbrechts weiter gestärkt werden. So soll zum Beispiel der Zahlungsver­zug im Geschäftsverkehr bekämpft werden, es soll weitere Verbesserungen bei der ge­genseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen geben, auch sollen Zuständigkeitsfragen geklärt werden.

Weiters soll es klarstellende Regelungen im Bereich von grenzüberschreitenden Ehen geben. In Erb- und Testamentssachen sind Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten geplant – Stichwort Erbschein.

Nicht zu vergessen ist auch das Projekt der Europäischen Privatgesellschaft. Vorhin wurde angemerkt, dass Österreich sich oft skeptisch gegenüber diesen Projekten gibt. Warum? – In Österreich ist nun einmal ein sehr hoher Rechtsschutzstandard gegeben, und den gilt es zu bewahren. Wir dürfen unseren Standard nicht einbüßen. Zum Bei­spiel erwähne ich die internationale Privatgesellschaft. Grundsätzlich wird man sich po­sitiv dazu aussprechen müssen, allerdings darf es nicht zur Verminderung des Gläubi­gerschutzes führen. Unser Standard muss schon beibehalten werden.

In Zivil- und Strafsachen wird weiterhin darauf zu achten sein, dass das Prinzip der ge­genseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen und Urkunden weiter vorange­trieben wird. Die gegenseitige Anerkennung ist das wichtigste Mittel für eine effiziente und rasche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und für eine Sicherstellung der Privat­rechte der Bürger der Europäischen Union.

Schließlich wird darauf zu achten sein, dass der Zugang der Bürger zur Justiz erleich­tert wird. Das soll jetzt durch grenzüberschreitende Gerichtsverfahren beschleunigt werden – Stichwort EU-Mahnverfahren, EU-Bagatellverfahren, Zivilverfahrens-Novel­le 2009. Das wurde im Plenum vorgestern beschlossen.

Zentrales Anliegen wird die Schaffung eines elektronischen Justizportals sein. Das soll als zentraler Zugangs- und Verbindungspunkt für jede elektronische Justizanwendung dienen. Es soll verschiedenste Register vernetzen, zum Beispiel Insolvenzregister, Handelsregister, Unternehmensregister und auch das Grundbuch.

Auch das europäische Mahnverfahren soll mit Hilfe moderner Informationstechnologien abgewickelt werden. Österreich ist auch hier gemeinsam mit Deutschland einer der Vorreiter. Darüber hinaus soll die Videokonferenztechnologie in grenzüberschreitenden


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