BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 34

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Verfahren für die Beweisaufnahme und auch für Dolmetschleistungen herangezogen werden.

Es bleibt mir abschließend zu bemerken, dass ich das Fortschreiten der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz sehr begrüße. Die Zusammen­arbeit ist positiv und notwendig, das Verbrechen kennt nun mal keine Grenzen. Es ist ein Gebot der Stunde, dass man über die Grenzen hinweg die Kriminalität bekämpft. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

10.17


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.18.042. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (366/A und 55 d.B. sowie 8049/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geän­dert werden (401/A und 56 d.B. sowie 8050/BR d.B.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 2 und 3 ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um die Berichte.

 


10.18.34

Berichterstatterin Monika Kemperle: Geschätztes Präsidium! Werter Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-So­zialversicherungsgesetz geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor. Ich erspare Ihnen daher die Verlesung und komme gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung ge­nommen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme, da die Tagesordnungspunkte 2 und 3 unter einem verhandelt werden, zum nächsten Bericht. Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumenten-


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