eine legistische Form zum Besten zu geben, dann wohl auch aus der guten Hoffnung heraus, dass wir, wenn jene, nämlich die Juristinnen und Juristen, die das Geschäft eigentlich gelernt haben sollten, auf schwer Lesbares aufmerksam gemacht werden, irgendwann einmal zu einem ASVG kommen, das auch für einfache Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehbar ist. Auch von dieser Hoffnung war letztlich wohl die kurze Zitierung getragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die beiden Tagesordnungspunkte – und das möchte ich doch besonders hervorheben – sind an sich hinsichtlich ihrer quantitativen Bedeutung ein kleiner sozialpolitischer Schritt. Die finanziellen Auswirkungen der jetzt zu beratenden und zu beschließenden Maßnahmen sind auch ein quantitativ sehr überschaubarer Aspekt. Für die davon Betroffenen ist es eine wichtige sozialpolitische Maßnahme. Ich möchte Sie daher alle einladen, die heutige Initiative inhaltlich zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)
10.25
Präsident Harald Reisenberger: Ich darf recht herzlich Herrn Bundesminister Rudolf Hundstorfer in unserer Mitte begrüßen.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Diesner-Wais. Ich erteile ihr dieses.
10.25
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen im Bundesrat! Bei den hier vorliegenden Tagesordnungspunkten geht es vor allem um die rückwirkende Erhöhung des Schutzbetrages für Witwen- und Witwerpensionen. Mein Kollege hat es schon angeführt. Es handelt sich hier um eine eher kleinere Gruppe, um 5 700 Menschen, die von beiden Gesetzen betroffen sind, aber es ist trotzdem eine wichtige Maßnahme. Sie rührt daher, dass wir im Jahr 2008 eine massive Teuerung hatten, vor allem im Energiebereich. So wurde da beschlossen, dass die Pensionserhöhung nicht erst mit 1. Jänner 2009, sondern schon mit 1. November 2008 in Kraft tritt. Und die Erhöhung betrug nicht 3,2 Prozent, sondern 3,4 Prozent. Da musste natürlich auch der Schutzbetrag rückwirkend neu gesetzlich geregelt werden.
So sehen wir es natürlich auch als selbstverständlich, dass wir dieses Gesetz heute beschließen. Ich kann im Großen und Ganzen sagen, in Österreich haben wir ein sehr gutes Pensionssystem, denn es ist wichtig, dass wir jener Generation, die Österreich aufgebaut und geschaffen hat, auch die Sicherheit geben, dass sie im dritten Lebensabschnitt noch eine Pension in ausreichender Höhe erhält. Für die nachhaltige Sicherung der staatlichen Pension für alle Generationen einzutreten ist uns natürlich ein großes Anliegen.
Wir sehen aber auch die Verantwortung darin, dies so zu gestalten, dass eine Balance gegeben ist zwischen jenen, die bereits in Pension sind, die sie verdient haben, und natürlich jenen Jungen, die im Arbeitsprozess stehen und unser System aufrechterhalten müssen. Ich glaube, ein gemeinsames Arbeiten zum Wohl all unserer Generationen ist hier angesagt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
10.28
Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile ihm dieses.
10.28
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
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