BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 37

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Kollegen des Bundesrates! Zum Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz geändert werden: Das betrifft eine sehr breite Palette an sozialen Verbesserungen. Mit dem heutigen Gesetz werden viele Ungerechtigkeiten, die derzeit vorhanden sind, beseitigt. Vor allem sind 5 200 Hinterbliebene, wie meine Kollegin Diesner-Wais gesagt hat, besonders betroffen. Aber es gibt in Österreich auch über 200 000 Frauen, darunter viele Mütter, über 65 Jahre, die sehr, sehr schlecht versorgt sind, darunter noch viele so genannte Trümmerfrauen. Es fallen also noch immer sehr viele ältere Menschen durch das soziale Netz.

Die Bundesregierung hat vieles angekündigt. Wann, Herr Bundesminister, wird es in diesem Bereich endlich zu einer echten Verbesserung kommen? Wir haben das letzte Mal schon davon gesprochen: 800 000 Menschen in Österreich unter der Armutsgren­ze! Unglaublich!

Die Einmalzahlung ist als Zahlung positiv, aber dass diese voll besteuert wird, ist, glau­be ich, nicht gewollt. Ich hoffe, dass es nicht gewollt ist, aber es konnte anscheinend auf Grund bürokratischer Zwänge nicht verbessert werden. Das wäre jedenfalls höchst an der Zeit.

Warum wurden Anträge, die vom BZÖ im Nationalrat eingebracht wurden und gerade diese Verbesserungen vorgesehen hätten, abgelehnt?

Die Erhöhung der Pensionen um 3,4 Prozent ist sehr, sehr positiv und auch wichtig. Nur, Herr Bundesminister, es ist, glaube ich, die Grundlage für die Pension, die bei vielen Menschen in Österreich noch sehr, sehr dürftig ist, die wir gemeinsam für viele Menschen verbessern müssen. Und da, glaube ich, sollten wir gemeinsam handeln.

Wir werden dazu auch unsere Zustimmung geben. Der erste Schritt ist damit getan. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

10.31


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich erteile ihr dieses.

 


10.31.27

Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits gesagt worden, dass es um die Gleichstellung aller Pensionen geht. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, bei der zweiten Berechnung 60 Prozent Witwer- oder Witwenpension zu erreichen. (Vizepräsi­dent Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt, ist das Gesamteinkommen des/der Überlebenden niedriger als 60 Prozent der Pension des/der Verstorbenen und erreicht es nicht die Höhe des Schutzbetrages, erfolgt eine Aufstockung auf maximal 60 Prozent, höchstens aber so weit, bis das Ge­samteinkommen den Schutzbetrag erreicht.

Der Faktor wurde erhöht – das ist bereits erwähnt worden. Es ist sicher kein großes Gesetz, aber es hebt die Pensionshöhe von Witwen beziehungsweise Witwern an, wobei eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten werden kann. Das ist ein wichti­ger Schritt angesichts der Krise, in der sich private Zusatzpensionen momentan befin­den.

Dieses Gesetz wird – das zeigt ein Überblick über die Pensionen in Österreich – meist Frauen helfen und wird daher von uns voll unterstützt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.32

 


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