BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 83

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und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 unterzeichneten Protokolls und des am 26. Dezember 2001 unterzeichneten Protokolls (11 d.B. und 70 d.B. sowie 8059/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozia­listischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen samt Protokoll und Annex (16 d.B. und 71 d.B. sowie 8060/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist (22 d.B. und 72 d.B. sowie 8061/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 12 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 12 bis 16 ist Frau Bundesrätin Vladyka. Ich bitte um die Berichte.

 


13.27.23

Berichterstatterin Christa Vladyka: Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe zunächst den Bericht des Finanz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007, das Börsegesetz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungs­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberleitungsgesetz aufgehoben werden.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich darf daher sogleich zur Antragsstellung kommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht zu Tagesordnungspunkt 13 über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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