BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 17

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es uns wünschen, aber das gehört zum objektiven ORF dazu. Da besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik selbst.

Ein Handlungsbedarf ist natürlich bei der Frage gegeben, wie der ORF finanziell ge­sichert werden soll! Es geht auf der einen Seite um Rücklagen, die vorhanden sind, oder das Stiftungsvermögen und andererseits um Rücklagen, die für Abfertigungen und gesetzlich bestimmte Faktoren zu bilden sind. Zu dem, was übrig bleibt, kann man sich wie bei einer Schneeschmelze ausrechnen: Wenn jedes Jahr Defizite entstehen, wie lange dauert es, bis die vorhandenen Mittel nicht mehr vorhanden sind?

Daher muss man die Frage rechtzeitig beantworten und nicht zu spät, nicht dann, wenn nichts mehr da ist, sondern in einer Zeit, wo wir sehen, dass jedes Jahr Verluste gemacht werden, dass die Werbeeinnahmen nicht steigen, sondern sinken, dass die Konkurrenz bei der Werbung durch ausländische, deutschsprachige – selbstver­ständ­lich in erster Linie deutschsprachige – Werbefenster natürlich eine ernsthafte Konkur­renz auch im Preis ist, nämlich bei den Preisen, die der ORF in der Vergangenheit für seine Werbung im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz erzielt hat.

Das alles gilt es zu sehen! Manchmal kommen auch Vorschläge: Soll der ORF über­haupt Werbung machen? Dann bleiben aber nur mehr die Gebühren. Zu den Ge­bühren wissen wir, dass die Konsumentinnen und Konsumenten das Gefühl haben, dass sie prozentuell – nicht jeder Einzelne, aber in Summe – eher weniger von den Programmen des ORF in Anspruch nehmen als noch vor einigen Jahren, dass sie zeitlich gesehen nicht zusätzlich Angebote des ORF, sondern eher andere Angebote verstärkt annehmen.

Also immer zu sagen: Wir erhöhen die Gebühren!, das wäre auch keine richtige Antwort. Daher bleibt uns gemeinsam gar nichts anderes übrig – ohne die Objektivität da auch nur im Geringsten in Frage zu stellen –, als zu fragen, wie das Unternehmen so geführt werden kann, dass es einen eigenständigen, unabhängigen und möglichst an niemanden abverkauften ORF auch noch in einigen Jahren gibt. Je früher man das anspricht – und mir scheint, zurzeit ist das keine Frage von Stunden oder Tagen, sondern von Monaten –, desto eher ist es der richtige Moment, noch im heurigen Jahr eine Entscheidung darüber zu treffen, wie der ORF nicht nur die Unabhängigkeit auf dem Papier, sondern auch die finanzielle Sicherheit dahingehend behalten kann, ein eigenständiges Unternehmen zu bleiben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage. Ich bitte die An­fragestellerin, Frau Bundesrätin Mühlwerth, um deren Verlesung.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, meine Frage lautet:

1658/M-BR/2009

„Werden Sie im Sinne des allgemeinen, freien, persönlichen Wahlrechts verfassungs­rechtliche Schritte setzen, um bei zukünftigen Wahlen die Briefwahl zu verbessern und das E-Voting zu verhindern?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Verehrte Frau Bundesrätin! Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir, wie Sie wissen, betreffend Briefwahl in der letzten Novelle zur Europawahlordnung die Stimmabgabe mittels Brief wesentlich vereinfacht haben – etwa die eidesstattliche Erklärung, die Übermittlung der Wahlkarten, die Portofreiheit et cetera –, um die Maßnahmen für die Briefwahl generell zu verbessern.

 


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