Dazu meine Frage – bekanntlich ist die Gebäudesanierung eine der arbeitsplatzintensivsten Sparten in der Baubranche –: Sind Sie der Meinung, dass die 100 Millionen, die für den SanierungsCheck geplant sind, wirklich ausreichen, um die Sanierungsrate zu erhöhen?
Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Werner Faymann: Ich bin davon überzeugt, dass die Wohnbauförderungsmittel, die mit Artikel-15a-Vereinbarungen bei den Finanzausgleichsverhandlungen festgelegt wurden und wo vereinbart wurde, diese auch in den Bundesländern für den Bereich der Energieeinsparung und anderer sinnhafter ökologischer Maßnahmen einzusetzen, vom Betrag her und in Summe viel mehr an Wirkung beziehungsweise an Hebelwirkung erzeugen. Ich würde mich daher sehr darüber freuen, wenn es uns gelänge – man muss das natürlich einen gewissen Zeitraum lang beobachten, etwa bis Herbst –, die mit der Artikel-15a-Vereinbarung festgelegten Mittel bewusst in Sanierung und in Energieeinsparung und in Energieeffizienz gemeinsam mit den Bundesländern so zu investieren, dass uns dann im Herbst ein positiver Bericht darüber vorliegt, denn die Energieeffizienz kann nicht allein durch die 100 Millionen, die für den SanierungsCheck geplant sind, erreicht werden.
Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, gestellt vom Bundesrat Preiner. Ich ersuche um deren Verlesung.
Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Vor Kurzem hat der Nationalrat das Steuerreformgesetz 2009 beschlossen. Das steht heute auch bei uns im Bundesrat zur Beschlussfassung an.
Daher meine Frage:
1657/M-BR2009
„Welche Auswirkungen hat die Steuerreform 2009 auf die ArbeitnehmerInnen Österreichs?“
Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Werner Faymann: Werter Herr Bundesrat! Die Steuerreform ist, wie geplant war, eine Steuerreform, die möglichst vielen Menschen zugute kommen wird. Man hatte nicht die Absicht, eine auf besonders sozial schwache Menschen ausgerichtete Steuerreform zu machen. Das haben wir mit einer vorgezogenen Maßnahme im Vorjahr gemacht. Ich darf erinnern: Wir haben zweckgebunden 300 Millionen € an Arbeitslosenversicherungsgeld gestrichen, um die Menschen, die sehr wenig verdienen, zu entlasten.
Die jetzige Tarifreform zielt ab auf eine breite Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, daher auch von Mittelschichten. Die Zielsetzung, dass 88 Prozent des gesamten Entlastungsvolumens auf Einkommen unter 4 000 € entfallen, zeigt, dass diese breite Unterstützung – 88 Prozent im Mittelschichtbereich – sehr gut gelungen ist.
Einige Beispiele dazu:
Eine Arbeiterin zum Beispiel mit einem durchschnittlichen Monatsbruttogehalt von 1 357 und einem Jahresgehalt von 19 000 € zahlt statt 1 000 € nur noch 591 € Steuern und hat damit 425 € Ersparnis.
Oder: Ein Arbeiter mit einem Durchschnittsbruttogehalt von 2 200 € hat eine Steuerersparnis von 574 €.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite