BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 30

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Auch das Familienpaket sei hier erwähnt, das mit 500 Millionen speziell Familien mit Kindern unterstützt.

Infolgedessen meine ich, dass diese Tarifreform sehr ausgewogen ist und somit den Ansprüchen, die wir vereinbart haben, und den Zielen, die wir uns gesetzt haben, entspricht. Wir gehen davon aus, dass es dadurch zu einer zusätzlichen Kaufkraft­steigerung kommt. Dabei weiß ich sehr wohl, dass das für die einzelnen Familien nicht Millionenbeträge, übertrieben dargestellt, sind, aber in Summe sind es immerhin drei Milliarden. Gerechnet auf den Einzelnen sind es Beträge in der Größenordnung von 300, 400, 500, 600 €, die da mehr für die Familien zur Verfügung stehen. Das ist doch für viele Menschen ein entscheidender und auch für die Wirtschaft ein wichtiger Beitrag. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Preiner.

 


Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Wann werden die Unternehmen die Auszahlungen für die rückwirkend in Kraft getretene Steuerreform leisten?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Die richtige Antwort ist: Vereinbart ist – und das ist auch so vorgesehen –, dass das erstens rückwirkend mit Jänner und zweitens ehestens, das heißt spätestens bis 30. Juni 2009, zu erfolgen hat.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Wolfinger.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundeskanzler, welchen volkswirtschaftlichen Nutzen erwarten Sie durch die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden, die durch die Steuerreform 2009 eingeführt wurde?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Absetzbarkeit hat natürlich immer den Effekt, dass es Gruppen gibt, die der Meinung sind, dass ihre Aktivität in unserer Gesellschaft eigentlich auch darunter fallen würde. Daher ist die positive Auswirkung immer begleitet von einer Diskussion über eine Ausweitung.

Ich bin froh darüber, dass wir zunächst einmal in einem Bereich die Absetzbarkeit eingeführt haben, und zwar dort, wo wir alle der Meinung waren, dass sie unter­stützend dort eingreift, wo gesetzliche Verpflichtungen, Sicherheiten, gesetzliche Rechte des Einzelnen ergänzt werden durch Maßnahmen im Charity-Bereich, im Bereich von Organisationen, die Menschen in den verschiedensten Notlagen helfen und unterstützen. Daher glaube ich, dass dies eine sozial gute Maßnahme ist.

Diese Absetzbarkeit ermöglicht es auch, Institutionen, Organisationen, Vereine bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die letztendlich darauf gerichtet ist, dass sich Menschen etwas leisten können, nämlich ein würdiges Leben. Damit verbunden ist natürlich auch eine gewisse Kaufkraft, die notwendig ist, um sich eine menschenwürdiges Leben leisten zu können. Daher sehe ich auch da durchaus eine positive Stimulierung der Wirtschaft.

 


Präsident Harald Reisenberger: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, es gibt nach wie vor Ungerechtigkeiten im Steuersystem. Zum Beispiel beträgt die Steuerdifferenz zwischen einem Alleinverdienerhaushalt und einem Doppelverdienerhaushalt bei gleichem Einkommen im Jahr 5 500 €. Damit wird die Alleinverdienerfamilie eindeutig diskriminiert. Wir müssen aber auch Respekt vor jenen


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