BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 31

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haben, die sich dafür entscheiden, einige Jahre zu Hause zu bleiben und ihre Kinder selbst zu betreuen.

Was werden Sie tun, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Sie wissen, dass diese Diskussion immer zwei Seiten hat: Das eine ist der Aspekt, den Sie angesprochen haben, und das andere ist der Aspekt, dass Maßnahmen auch nicht so gerichtet sein sollen, dass Frauen das Gefühl haben, dass es besser ist, wenn sie zu Hause bleiben, weil von der steuerlichen Behandlung her und von den Kosten, die sonst auf die Familie zukommen, sich für manche dann die Diskussion stellt, ob es sich überhaupt auszahlt.

Die Berufstätigkeit von Frauen und Männern hat ja nicht nur die Funktion, für das Familieneinkommen zu sorgen, das ist für viele sehr wichtig und wahrscheinlich auch der Hauptgrund, aber gesellschaftlich gibt es einen zweiten Hauptgrund, nämlich den, dass jemand, der eine Ausbildung macht und der dann in einem Beruf tätig ist, auch unterstützt wird in seiner Eigenständigkeit, unterstützt wird in seinem Selbstwertgefühl, unterstützt wird in seinem Beitrag zur Gesellschaft. Daher muss es eine Ent­scheidungsfreiheit geben, ob jemand zu Hause bleibt – auch das ist eine Ent­scheidungsfreiheit – oder ob jemand berufstätig ist. Für beides muss in unserem Land eine Möglichkeit bestehen, wo sich möglichst niemand diskriminiert fühlt, wobei ich sagen muss, dass der goldene Schnittpunkt, wo alle zufrieden sind, in keinem Steuer­system der Welt existiert. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, und ich bitte Herrn Bundesrat Kneifel um deren Verlesung.

 


Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundeskanzler, Sie haben in Ihren bisherigen Antworten schon das eine oder andere über die Ergebnisse der letzten Ratsitzung in Brüssel angedeutet.

Meine Frage:

1653/M-BR/2009

„Was haben die Regierungsvertreter beim Europäischen Rat am 19. und 20. März 2009 für Österreich erreicht?“

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Der Herr Außenminister, der Herr Finanzminister und ich haben uns gemeinsam bei dieser Ratsitzung – das ist eine Ratsitzung mit Besetzung der Finanzminister und der Außenminister gewesen – sehr dafür engagiert, dass im Rahmen des 5 Milliarden-Konjunkturpaketes auch die Nabucco-Leitung, ein Projekt, das für die Sicherheit bei der Versorgung mit Erdgas eine Rolle spielt, aber auch für unsere Betriebe und bei Investitionen eine Rolle spielt, dezidiert in das Konjunkturpaket mit aufgenommen wird und dass im Bereich von Breitbandför­derungen im ländlichen Raum Beträge aufgenommen werden, die sich umrechnen lassen für Anträge, die wir Österreich in diesem Zusammenhang stellen können, und dass eine Starkstrom-Verbindung von Wien nach Györ errichtet werden soll.

Aber es gibt auch über diese sehr konkreten, nachrechenbaren baureifen und beleg­baren Einzelprojekte schon einen gemeinsamen politischen Nutzen für Österreich, wenn es etwa gelungen ist, die Aufstockung der Kreditmittel des Internationalen Währungsfonds durch die Europäische Union und die Aufstockung der Mittel des Zahlungsbilanzausgleichsfonds zu erreichen.

 


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