BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 33

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Bundeskanzler Werner Faymann: Kurzfristig hat die Aufstockung des Eigenkapitals einer Bank durch die Risken, die unsere Banken speziell in den Ländern Osteuropas haben, hat also die verbesserte Eigenkapitalausstattung der Bank eine Hebelwirkung, weil sie selbst auf dem Kapitalmarkt günstigere Zinsen bekommt. Das heißt, bei der Bewertung einer Bank und bei den Möglichkeiten, selbst bei der Geldaufnahme zu besseren Konditionen zu kommen, die natürlich dann in der Weitergabe vorhanden sein müssen, spielt diese Hebelwirkung eine gute Rolle.

Ich werde oft gefragt: Wenn die Banken 8 Prozent zahlen, wie können sie dann um 6 Prozent Geld herborgen, wenn das Eigenkapital nur 9  oder 10 Prozent des Kredit­wertes ausmacht? Das ist deshalb so, weil dieser Hebel verbesserte Konditionen bei der Geldaufnahme ermöglicht. Also es hat die verbesserte Eigenkapitalausstattung eine aktuelle, kurzfristige Wirkung.

Zum zweiten Thema, das Sie richtigerweise in den Vordergrund gestellt haben, zu Basel II, möchte ich noch die Bilanzrichtlinien IFRS ergänzen. Die Bilanzrichtlinien, die aus den Vereinigten Staaten für Europa gekommen sind – Basel II, IFRS –, sind schon ein Hindernis geworden, die Realwirtschaft zu stärken. Es geht um diese Art von Bilanzierung, wo das reale Wirtschaften nicht die Gewichtung bekommt, die es unserer Meinung nach verdient, auch in Zukunft, zur Verhinderung weiterer Finanzmarktkrisen. Das wird durch Basel II und die Bilanzrichtlinien, die existieren, geschwächt und in manchen Bereichen sogar verhindert.

Wir haben diese Frage gemeinsam mit Frankreich und Deutschland im informellen Rat – das ist der, der nicht in dem Umfang publiziert wird, weil er nicht öffentlich statt­findet – sehr intensiv angesprochen, und ich habe den Eindruck, dass diesbe­züglich durchaus eine eigenständige Haltung Europas entsteht. Die, die noch vor Kurzem Basel II und IFRS verteidigt haben – also auch diese doch sehr starken Länder der Europäischen Union –, sehen jetzt, dass auch sie in der Bewältigung der Krise und bei der Ankurbelung der Konjunktur durch Basel II und die IFRS-Richtlinien der Bilan­zierung behindert werden.

Daher gibt es da Vorstöße der Länder – wir sind da voll dabei –, die sagen: Wenn wir in der Krise wieder schneller auf die Beine kommen wollen und wenn wir die Zukunft realwirtschaftlicher gestalten wollen, dann sind diese beiden Richtlinien nicht generell, aber doch in vielen Bereichen im Weg und gehören reformiert. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Konecny.

 


Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Bundeskanzler, Sie haben zu den Finanzfragen sehr ausführlich Stellung genommen. Welche anderen Themen wurden beim Europäischen Rat behandelt, und welche Beschlüsse gab es dazu?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Es sind natürlich vom Europäischen Rat noch weitere Fragen des Finanzbereichs in den Vordergrund zu stellen. Eine Frage, die uns Österreicher besonders bewegt, ist das sogenannte Bankgeheimnis.

Es war notwendig, im Europäischen Rat einige Klarstellungen zu treffen. Zu diesen Klarstellungen gehört auch, dass unser Bankgeheimnis einen Datenschutz für Bür­gerin­nen und Bürger darstellt und dass dieser Datenschutz nicht dazu da ist, illegale Geldströme zu vertuschen oder gar zu verteidigen.

Österreich ist weder eine Steueroase – im Gegenteil, es befindet sich bei den Steuern, bei der Steuerquote eher im oberen Mittelfeld – noch ein Steuerparadies. Und Öster­reich ist auch in der öffentlichen Diskussion zum Bankgeheimnis dafür eingetreten,


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