BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 34

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dass wir selbstverständlich bei ausländischen Geldströmen nach gewissen Regeln der OECD-Richtlinien und -Standards Auskunft im Falle von Verdachtsmomenten geben. Dafür ist es aber notwendig, im österreichischen Parlament ein entsprechendes Ab­kommen mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand die Absicht hat – und zwar im Zusammenhang mit gar keiner Partei kann ich mir das vorstellen –, ausländische Geldflüsse zu vertuschen. Im Gegenteil. Daten­schutz ist nicht dazu da, ausländische illegale Geldflüsse zu verbergen, sondern Daten­schutz ist dazu da, dass die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes das Gefühl haben, dass der Staat oder eine Behörde nicht überall mit dem Röntgenblick hineinschaut, sondern dass es auch so etwas wie einen Schutz für die eigenen Daten gibt.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mitterer.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler, wir wollen keine Gleichbehandlung aller Energieträger in Österreich, sondern eine Bevorzugung erneuerbarer Energie.

Ich frage Sie daher: Warum haben Sie einer Schlussfolgerung des Europäischen Rates, die die optimale Nutzung von erneuerbarer Energie, fossiler Energie und Nukle­arenergie gleichsetzt, zugestimmt?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Weil die richtige Formulierung die gesamte For­mulierung ist, und in dieser ist dezidiert zur Nuklearenergie festgehalten, dass die Länder völlig autonom ihre eigene Position vorantreiben und auch in Zukunft das Recht behalten, sie selbst zu bestimmen.

Diese sogenannte differenzierte Position zur Atomenergie ist uns deshalb so wichtig, weil wir uns im eigenen Land von niemandem vorschreiben lassen, dass Atomenergie zu den erneuerbaren Energien gehört, auch nicht zu den ökologisch sinnvollen Ener­gien, und weil wir in unserem Land eine klare Beschlussfassung haben, die wir uns auch durch keine europäische Energierichtlinie ändern ließen. Einer Kompetenzver­schiebung, durch die uns verboten wird, im eigenen Land Atomenergie zu verhindern, würden wir nie zustimmen. Daher verlangen wir das immer in den Formulierungen.

Ich bin aber umgekehrt der Überzeugung, dass es uns zwar mit unseren Argumenten in Europa nicht schlecht geht, über die Themen der Endlagerung, der Gesamtkosten, der wirtschaftlichen Gefahren, der Risken der Atomenergie zu reden – also unsere Argumente sind gut! –, aber die reale politische Entscheidung in Frankreich etwa, aber auch in Nachbarländern, möglicherweise auch in Slowenien und in anderen Ländern, die das anders bewerten und die auf Atomenergie setzen, werden wir in einem Euro­päischen Rat nicht verhindern können.

Es gibt nur zwei Länder, die uns in unserer Position unterstützen, dass die einzig sinnvollen und nachhaltig richtigen ökologischen Energieformen die der erneuerbaren Energien sind – und zu den ökologisch sinnvollen gehört die Atomenergie nicht, weil sie nicht nachhaltig und mit vielen Risken verbunden ist.

Also, für diesen differenzierten Beschluss gibt es eine Mehrheit – dieser wird in den Vereinbarungen auch immer eingesetzt; das ist auch da eingesetzt worden –, aber für ein Zurückdrängen der Atomenergie in den Formulierungen gibt es bestenfalls zwei bis drei Länder, die unseren Standpunkt unterstützen.

Präsident Harald Reisenberger: Danke schön. Die Fragestunde ist beendet.

 


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