Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2452/AB verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortung (siehe S. 11)
*****
Präsident Harald Reisenberger: Eingelangt ist der Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik 2008 – 2010, der dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Präsident Harald Reisenberger: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Albrecht Konecny, Ludwig Bieringer, Kolleginnen und Kollegen der Antrag vorliegt,
den Bericht der Bundesministerin für Inneres an das österreichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 und zum Achtzehnmonatsprogramm des französischen, tschechischen und schwedischen Vorsitzes beziehungsweise
die Jahresvorschau des BMLFUW 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates sowie
die EU-Jahresvorschau 2009 des Bundesministeriums für Finanzen und
den Bericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission und des Rates für das Jahr 2009 beziehungsweise
den Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten an das österreichische Parlament betreffend EU-Arbeitsprogramm 2009
gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatungen in Verhandlung zu nehmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag der Bundesräte Konecny, Bieringer, Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Inneres für 2009, die Jahresvorschau des BMLFUW 2009, die EU-Jahresvorschau 2009 des Bundesministeriums für Finanzen, den Bericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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