BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 50

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


11.24.48

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Mühlwerth! Auch wenn man es immer wieder wiederholt, wird es deshalb nicht wahrer. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.) Wir legalisieren keine Scheinasylanten. Und jeder, der das immer wieder behauptet, schickt die falschen Signale an die Schlepperorganisationen. (Bundesrätin Mühlwerth: Wie war das denn mit der Arigona?) Wenn nämlich medial ständig transportiert wird, Österreich legalisiere ohnehin die Illegalen, man habe ein Bleiberecht, dann sind das Signale an Schlepperorganisationen, die ich zurückweisen möchte, weil wir das nicht tun und dieses Gesetz es auch nicht hergibt. Sie müssen wissen, was Sie damit anstellen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

Es gibt in Österreich kein Bleiberecht durch Fristablauf für Illegale, und es gibt in Österreich auch keine Legalisierung von Illegalen, aber es gibt in Österreich eine rechtsstaatliche, menschenrechtskonforme Vorgangsweise im Umgang mit Menschen, die sich hier aufhalten. Das haben wir im Hinblick auf das Antragsrecht repariert. Der große Vorteil dieser Novelle ist aber – das ist den meisten wahrscheinlich noch überhaupt nicht aufgefallen –, dass wir mit dieser Novelle auch zu einer enormen Beschleunigung der Verfahren kommen.

Wir verhindern pro futuro Kettenanträge – einen sogenannten Antragsmarathon –, und wir beschleunigen die Verfahren dadurch, dass die humanitären Gründe nicht in einem Extraverfahren hinterher geprüft werden, sondern in den jeweiligen Regelverfahren miterledigt werden. Wenn diese Miterledigung erfolgt ist, dann wird eben der Nieder­lassungsbehörde gesagt, jawohl, der darf bleiben, und er bekommt einen Aufenthalts­titel, oder es wird an die Fremdenrechtsbehörde gemeldet, nein, die dürfen nicht dableiben, da liegen keine Gründe vor, auch keine humanitären, und dann schreitet die Fremdenpolizei ein.

Ich bin gefragt worden, meine sehr verehrten Damen und Herren – beispielsweise von Bundesrat Ing. Kampl –, was ich denn bezüglich des einstimmigen Beschlusses der Landeshauptleute im Hinblick auf die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen tue. Was ich tue, ist, ein Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu bauen, um den Wünschen der Landeshauptleute gerecht zu werden, dass es da effizienter zugeht.

Ich bin auch gefragt worden, ob wir das noch brauchen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen bei den aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, das heißt, beim Außerlandesbringen jener, die nicht hierbleiben dürfen, mehr Effizienz an den Tag legen. Es ist inhuman, wenn es nach allen negativen Entscheidungen dann noch Monate – manchmal ein Jahr oder länger – dauert, bis die Maßnahmen der Aufent­halts­beendigung tatsächlich greifen.

Der überwiegende Teil der Asylwerber darf nicht bleiben, das wissen wir. Das heißt erstens: Da sind alle Verfahren negativ, und die haben auch keine humanitären Gründe. Das heißt, sie müssen zurück in ihr Herkunftsland.

Zweitens: Alle Dublin-Fälle – das sind jene, die ihr Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat abzuwickeln haben und nicht bei uns – müssen in diesen sicheren Drittstaat gebracht werden.

Drittens: Auch bei den straffälligen Fremden, die nach Verbüßung der Haft ebenfalls in ihr Herkunftsland abgeschoben werden müssen, ist der Aufenthalt hier in Österreich so rasch wie möglich zu beenden.

 


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