BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 55

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Dieses Bleiberecht – Kerr Kollege Kampl, ich weiß nicht; vielleicht sollten Sie sich das noch einmal durchlesen – bedeutet nicht den Zugang (Bundesrat Ing. Kampl: Weil sie nur einen Vertreter von den Ländern drinnen haben!) – ich bin ja schon woanders: ich bin bei der Arbeitslosigkeit – zum Arbeitsmarkt, bedeutet nicht, dass die Asyl­suchen­den die Menschen am Arbeitsmarkt verdrängen.

Wer ein Bleiberecht bekommt, bekommt heute – was hier beschlossen wird – nicht a priori den Zugang! Du hast gesagt, dass die Zahl der Arbeitslosen steigt.

Man ist ja zum Teil hilflos, wenn man hört, es gibt die guten Asylsuchenden und die bösen. Jetzt gibt es nicht überall die Tauben, die die Guten ins Kröpfchen und die Bösen ins Töpfchen geben können. Was wir dafür brauchen, ist eine rechtstaatliche Grundlage, die einerseits dem Staat ein schnelles Handling ermöglicht, und anderer­seits jenen, die vom Staat eine Entscheidung verlangen, Klarheit gibt und einen Zugang zum Recht ermöglicht. Und Recht muss immer für alle gelten. Es muss für den Inländer wie für den Ausländer auf einem Staatsgebiet gleich sein.

Meine Sorge, meine tiefe Sorge, was diesen heutigen Beschluss angeht – wobei ich durchaus anerkenne, dass es tatsächlich einige Verbesserungen gibt; für den Kollegen Molzbichler genügt es, wenn man sagt, man kann jetzt das humanitäre Bleiberecht beantragen –, meine Sorge ist, dass ich – und das ist schon einmalig, Kollege Molz­bichler – dazu kein Rechtsmittel habe, wenn das vorbei ist.

Oder es ist auch sehr erstaunlich in einem Staat, dass mir das humanitäre Bleiberecht zugesprochen wird, rechtens, ich Integrationsbemühungen vorantreibe, vielleicht einen kleinen Genossenschaftsvertrag oder irgendeinen Ausbildungsvertrag oder, oder, oder unterschreibe, und das Ministerium für Inneres drei Jahre Zeit hat – drei Jahre Zeit hat! –, das zu widerrufen. Das ist auch etwas Einmaliges! Ja, schön, dass wir es beantragen können – aber schlecht, dass es kein Rechtsmittel gibt. Und: Drei Jahre nicht zu wissen, wohin, da das Bleiberecht ja widerrufen werden kann, ist auch nicht „ohne“.

Es gibt da noch einen Punkt, den ich bedenklich finde, denn es geht ja nicht darum, Frau Kollegin Mühlwerth, sich Sorgen in Bezug auf die Illegalität zu machen, sondern ich mache mir auch Sorgen um jene Österreicher und Österreicherinnen, die da wieder kommen werden – und sie werden aus Ihrer Partei (in Richtung SPÖ) sein, sie werden aus Ihrer Partei (in Richtung ÖVP) sein, sie werden von uns sein –, diese Bürger und Bürgerinnen, und die, weil sie mit diesen Menschen leben, Abschiebemaßnahmen, solange ein Bleiberechtsantrag gestellt ist, insofern vereiteln, als sie die Betreffenden vor der Abschiebung einfach verstecken.

Das, Kollege Molzbichler, hätte man ganz einfach machen können, indem man sagt: Solange ein Antrag läuft, so lange gibt es keine Abschiebung. Dadurch hätten wir viele, viele österreichische Familien vor solchen illegalen Maßnahmen – Familien von Ihnen (in Richtung SPÖ), von Ihnen (in Richtung ÖVP), von uns –, vor solchen Schritten der Zivilcourage, wie man sie andererseits auch nennt, bewahrt. Aber leider Gottes ist das nicht der Fall.

Nun kommen wir zu etwas, worüber es heute ja wieder eine große Diskussion gab, nämlich die Tatsache, dass man innerhalb dieser Frist diesen Verlängerungsantrag stellen muss. Sonst kann es sein, dass man, wenn man diese Frist auch nur um einen Tag versäumt – selbst wenn man vier oder fünf Jahre da war –, wie ein Erst­antragsteller behandelt wird, was nicht zur Vertiefung von Integration beiträgt. Ich teile bezüglich dessen, dass das Gesetz hier nicht eine etwas großzügigere Regelung vorsieht, die Meinung der Hilfsorganisationen, die sagen: Man will sie eh nicht. Und vielleicht ist aus diesem Gedankengut heraus das Gesetz formuliert worden.

 


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