BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 96

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das bedenke, dann kann ich – und das muss ich ehrlicherweise sagen – die Kritik der Opposition in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Gestatten Sie mir, diese Gelegenheit dazu zu nützen, auf zwei Punkte aufmerksam zu machen, die uns von der sozialdemokratischen Fraktion und von der SPÖ ein großes Anliegen waren.

Punkt eins: der Zeitpunkt dieser Reform.

Wir haben das heute im Rahmen der Fragestunde mit dem Bundeskanzler schon diskutiert: Der Zeitpunkt ist der 1. Jänner 2009; wir beschließen diese Steuerreform heute rückwirkend.

In Wahrheit ist das eine Maßnahme, die dringend notwendig ist. Dass sie mit 1. Jänner 2009 auch tatsächlich umgesetzt wird, war der SPÖ ein großes Anliegen.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, uns beim Koalitionspartner dafür zu bedanken, dass letztlich nach vielen Gesprächen die Einsicht gereift ist, dass der Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Steuerreform der 1. Jänner 2009 sein muss – und dieser konnte dann auch gehalten werden –, weil es wichtig ist, dass schon ab diesem Zeitpunkt die Österreicherinnen und Österreicher entlastet werden. Es ist wichtig – und wir haben heute noch das Konjunkturbelebungsgesetz auf der Tages­ordnung –, dass sie real eine Entlastung spüren und etwas mehr im Geldtascherl haben. Wie wir heute schon gehört haben, wird der Betrag rückwirkend ausbezahlt, und zwar entweder schon im April oder spätestens im Juni.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die konkrete Entlastung, die in der ersten Hälfte 2009 erfolgt, wirkt sich bei dieser Tarifsenkung so aus, dass wir im Schnitt zwischen 80 € und 200 €, also einen durchschnittlichen Betrag von 150 €, an definitiver Entlastung in der Steuerleistung als herzeigbare Kaufkraftstärkung darstellen können. (Bundesrat Mitterer: Pro Jahr!) Ja selbstverständlich pro Jahr! – Peter, ich werde dann zum Schluss noch einen Vergleich mit den „tollen“ Aktivitäten des BZÖ im Zusammenhang mit der Steuerreform 2004/2005 bringen, damit uns der Vergleich sicher macht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die soziale Treffsicherheit dieser Tarifsenkung war uns von der SPÖ das zweite große Anliegen. Wenn wir uns die Zahlen genau an­schauen, dann können wir sehen, dass wir davon ausgehen können, dass 88 Prozent der Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher durch diese Tarifsenkung eine tatsächliche Entlastung erfahren. Ich betone: 88 Prozent! Das sind die Bezieher von Bruttoeinkommen bis 4 000 € pro Monat. Weitere 9 Prozent, nämlich die Bezieher von Bruttoeinkommen in der Höhe von 4 000 bis 6 000 €, und lediglich 3 Prozent, nämlich die Bezieher von Bruttoeinkommen in der Höhe von über 6 000 € –auch das wurde gedeckelt – wurden von dieser Steuerreform bedacht. – Soviel zum Thema soziale Treffsicherheit, wenn die SPÖ an einer Steuerreform mitarbeitet! (Beifall bei der SPÖ.)

Lieber Kollege Peter Mitterer, ich war ehrlich gesagt ein wenig überrascht, habe allerdings auch damit gerechnet, dass diese Steuerreform vom BZÖ kritisiert wird, und habe mir daher im Zusammenhang mit der heutigen Steuerreformdebatte einen kleinen Vergleich gegönnt. Nämlich: Zum dem Zeitpunkt, als ihr in der Regierung wart – 2004 und 2005 –, gab es auch eine Steuerreform, und diese möchte ich nun mit der heutigen Steuerreform vergleichen.

Bei der Steuerreform, die unter eurer Regierungsbeteiligung gemacht wurde, gab es für die kleinen Einkommensbezieher null Euro Entlastung.

 


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