BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 99

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Ja, es ist schön, dass der Kinderabsetzbetrag erhöht worden ist. Ja, es ist schön, dass der Kinderfreibetrag erhöht worden ist. Ja, es ist gut, dass die steuerliche Absetz­barkeit der Kinderbetreuung endlich erfolgt ist! Auch das ist eigentlich eine von vielen von uns schon jahrzehntelang erhobene Forderung. (Bundesrat Mag. Klug: Brauchen Sie nur mit zuzustimmen!)

Aber gleich wird wieder die Sperre eingebaut! Bei der Kinderbetreuung darf es nur pädagogisch geschultes Personal sein. (Bundesrat Kraml: Ja, wer sonst?) Ja, das steht so im Gesetz drin. (Bundesrat Kraml: Wer sonst soll ...?) Das steht so drin! Lesen Sie es bitte nach, es steht so drin. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Warum, bitte, trauen Sie den Menschen nicht zu, dass sie sich eine qualitätsvolle Kinderbetreuung selbst aussuchen können? Wieso meinen Sie, dass ein Kindermädchen keine quali­täts­volle Betreuung machen kann? Meinen Sie, dass die Großmutter keine qualitäts­volle Kinderbetreuung machen kann?

Die Tagesmutter scheint ja mit drinnen zu sein, aber ansonsten läuft alles in Richtung öffentliche Kinderbetreuungseinrichtung. Das lehne ich ab! Das lehne ich deshalb ab, weil es der Wahlfreiheit, die ich als richtig empfinde, völlig widerspricht. Ich traue den Eltern und den Müttern zu, entscheiden zu können, welche Kinderbetreuung sie selbst für eine gute halten.

Das kann übrigens auch die Eigenbetreuung sein, und das heißt nicht „Zurück an den Herd“, wenn man das ein paar Jahre macht. (Bundesrat Mag. Klug: Das haben wir heute schon gehört! – Weitere Zwischenrufe.) Das hindert die Frauen nicht daran, emanzipiert zu sein (Bundesrat Mag. Klug: Kochen!), und es hindert sie nicht daran, eigenständig zu sein. Es ist auf der anderen Seite ein etwas verkrustetes Bild, das Sie propagieren! Vielleicht sollten Sie das einmal überdenken.

Ich finde es – so wie ich es heute in der Fragestunde schon den Herrn Bundeskanzler gefragt habe – nach wie vor ungerecht, dass ein Alleinverdiener, wenn die Familie sich mit dem Einverständnis der Frau dazu entschließt, dass die Frau ein paar Jahre zu Hause bei ihren Kindern bleibt, im Jahr um über 5 000 € weniger als eine Doppel­verdienerfamilie hat. Ich bin nämlich der Meinung, dass jemand, der sich für diese Art der Kinderbetreuung – also die Kinder selbst zu betreuen – entscheidet, nicht bestraft werden darf! Das lehne ich wirklich ab.

Daher sage ich Ihnen zu dieser Steuerreform Folgendes: Sie stecken den Menschen auf der einen Seite etwas in die Tasche, was Sie ihnen morgen aus der anderen wieder herausnehmen. Das halte ich für kein gutes Steuerpaket, und daher werde ich auch nicht zustimmen. (Beifall der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

14.47


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich erteile ihr dieses.

 


14.47.45

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Gerade rechtzeitig, finde ich, haben wir uns dafür entschieden, mit dieser Steuerreform – übrigens, wie wir schon gehört haben, der größten in den letzten Jahrzehnten – ein umfassendes Maßnahmenpaket zu schnüren und auch umzusetzen. Frau Kollegin Mühlwerth, auch wenn Sie sehr viele Haare in der Suppe finden – was ich schade finde, aber Sie werden wahrscheinlich nichts anderes sagen –, lassen wir uns das nicht schlechtreden und werden noch einmal entsprechend herausarbeiten, was wirklich gut und richtig ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

 


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