BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 100

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Zum einen werden durch die Tarifsenkung all jene entlastet, die einmal Steuern zahlen, und zum Zweiten bildet das Familienpaket mit der Einkommensstärkung einen Schwer­punkt für die Familien, was ich sehr wichtig finde. Den dritten Schwerpunkt bildet die steuerliche Entlastung der Unternehmen, auf die ich jetzt kurz eingehen möchte.

Als Unternehmerin und auch als Frau in der Wirtschaft halte ich es für ganz wichtig und erfreulich, dass mit dieser Steuerreform eine langjährige Forderung der Wirtschaft berücksichtigt und somit eine Diskriminierung der Einkommensteuerzahler beseitigt wird. Die Erhöhung des Freibetrages von 10 auf 13 Prozent stellt nämlich Unter­nehmerinnen und Unternehmer den unselbständig Beschäftigten gleich, sodass diese Ungleichbehandlung endlich beseitigt ist. Diesen Freibetrag kann man nämlich mit dem 13. und 14. Gehalt vergleichen. Wenn man sich das bei einem durchschnittlichen Einkommen von zum Beispiel 26 000 € anschaut und den Vergleich zwischen Unter­nehmer und Arbeitnehmer zieht, dann sind letztendlich dem Unternehmer im Jahr 2 000 € weniger übrig geblieben.

Zusätzlich entfällt für Gewinne bis 30 000 € das Investitionserfordernis. Man muss einfach sagen, dass unsere österreichischen Klein- und Mittelbetriebe – das hören wir ohnehin immer wieder, und man kann es nicht oft genug betonen – das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft sind. Sie verdienen und brauchen daher diese Unter­stützung. Die EPUs und die KMUs machen nämlich über 90 Prozent der Wirtschaft aus. Diese sorgen wieder zu 65 Prozent für die Arbeitsplätze – das sind zirka 2,2 Millionen Beschäftigte, und das muss man sich wirklich einmal vor Augen führen –, und sie bilden 85 Prozent der Lehrlinge aus, nämlich immerhin 112 000.

Für die Familien, insbesondere für die Frauen, ist nun endlich die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung bis zu 2 300 € jährlich möglich. Das halte ich für eine sehr wichtige Errungenschaft. Außerdem sind nunmehr auch die Zuschüsse des Dienstgebers oder der Dienstgeberin für die Betreuung von Kindern der Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter bis zu 500 € jährlich von der Lohnsteuer befreit. Dies ist doch auch ein Anreiz für Betriebe, ihren Arbeiternehmer/innen zusätzlich noch einmal unter die Arme zu greifen.

Diese Maßnahmen tragen sehr zu einer Win-Win-Situation auf beiden Seiten bei, sowohl für die Betriebe als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und somit auch für die Familien, wenn die Entlastung da ist. Mir ist es wichtig, dass es nicht immer nur eine Entlastung der Frau ist, sondern auch eine der Familie und der Partnerschaft. Wenn alle zufrieden sind, dann sind es Vater, Mutter, Kind und der Betrieb; im Endeffekt setzt sich das ja fort.

Die Frauen werden auf dem Arbeitsmarkt immer mehr gebraucht werden. Um ihnen den Wiedereinstieg zu erleichtern beziehungsweise um dies überhaupt möglich zu machen, ist das eine ganz wichtige Maßnahme, die mich sehr freut. (Bundesrat Mag. Klug: Aber bei Kollegin Mühlwerth müssen sie ja zu Hause bleiben!) Ach so? (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, das habe ich nicht gesagt ...! – Weitere Zwischenrufe.) Die Mutti darf zu Hause bleiben, oder?

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ich mich sehr darüber freue, dass dieses sinnvolle Maßnahmenbündel mit dem Beschluss dieses Gesetzes nun endlich in Kraft treten kann. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.52


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile ihm dieses.

 


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