BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 61

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Die Arbeitslast besteht darin, dass es das Bundesdenkmalamt als Sonderaufgabe übernommen hat, ehemals in öffentlichem Besitz stehende Gebäude, die durch ihre Übertragung an die BIG sozusagen privat geworden sind, in einem Eilverfahren auf ihre tatsächliche Denkmalwürdigkeit zu überprüfen. Davor galt nach dem alten Denk­malschutzgesetz die Rechtsvermutung: Quasi alles, was dem Staat gehört, steht ein­mal a priori unter Denkmalschutz, und wenn man dort etwas umbauen will, ist das im Einzelfall anzuschauen.

Da ist notwendigerweise im Zuge dieser Übertragung eine Unterscheidung zu treffen: Jedes dieser ehemals bundeseigenen Objekte ist auf seine Denkmalwürdigkeit anzu­schauen, ist also entweder sozusagen freizugeben oder eben spezifisch unter Denk­malschutz zu stellen. Angesichts der Größe des Besitzes der Republik ist das eine Jahrzehntaufgabe – hoffentlich keine Jahrhundertaufgabe! –, die noch nicht abge­schlossen ist, und alles andere muss ja trotzdem erledigt werden.

Da das mit diesem Personalstand und diesen Mitteln nur sehr schwer und mit sehr viel persönlichem Einsatz der Mitarbeiter möglich ist, verdient es Dank, aber es verdient keine Fortsetzung. – Hier ist zweifellos etwas zu tun, auch in kritischen Zeiten.

Die Grundideologie des österreichischen Denkmalschutzes macht das noch ein biss­chen schwieriger. Während die Engländer von „Grade A“ bis „Grade C“ abstufen, was – unter Anführungszeichen – „ein Objekt wert ist“, wie intensiv der Denkmalschutz sein muss, ob er wirklich jede Schraube in der Wand oder ob er beispielsweise das äußere Erscheinungsbild umfasst, gibt es in Deutschland und Österreich den soge­nannten einheitlichen Denkmalbegriff, also: Was unter Schutz steht, steht unter Schutz!

Das bedeutet aber, dass auch – ich möchte das Wort minderwertig nicht verwenden – bei nicht so wertvollen Gebäuden dasselbe Verfahren ablaufen muss wie bei irgend­einem kostbaren mittelalterlichen Burgobjekt, wenn man dort ein Bad einbauen will, wodurch der ganze Apparat ins Rollen gebracht wird. Damit wird jeder Schritt auch bei dem nicht so bedeutenden Objekt amtlich befundet, was man sich ersparen könnte, wenn man vorsichtig und nach Abschluss der anderen Arbeiten, denn das Gradieren wäre wiederum eine Riesenarbeit, verschiedene Stufen des Denkmalschutzes schaffen würde, um einerseits zu sagen: Hier geht, ohne dass wir jeden Nagel, der eingeschla­gen wird, kontrollieren, gar nichts!, und im anderen Fall zu sagen: Was du drinnen machst, ist uns eigentlich gleichgültig, es geht um das äußere Erscheinungsbild auf einem Stadtplatz, der von vielen gleichartigen Häusern gekennzeichnet ist. Aber ob du eine Sauna im mittelalterlichen Keller einbaust, interessiert uns nicht so wahnsinnig.

Ich würde ernsthaft zu überlegen geben, ob wir hier von einem 150 Jahre lang gepfleg­ten, aber zunehmend obsolet werdenden Grundsatz nicht bei einer Novelle des Geset­zes abgehen sollten.

Abschließend: Ich glaube und ich hoffe, dass die neue Leitung des Bundesdenkmal­amtes – die Frau Ministerin ist ja für ihre überraschenden und wie sich bisher gezeigt hat sehr Erfolg versprechenden Neubesetzungen inzwischen ein bisschen berühmt ge­worden, von der Staatsoper über das Kunsthistorische Museum bis zum Bundesdenk­malamt – erfolgreich arbeiten wird.

Wir haben 1999 in der letzten Novelle zum Denkmalschutzgesetz einen Denkmalfonds geschaffen. In diesem befinden sich genau null Euro, nachdem sich zuvor genau null Schilling darin befunden haben.

Ich habe die vorige Frau Bundesministerin mehrmals nach dem Fortgang der Befüllung dieses Fonds befragt; die Antwort war immer dieselbe – sie hätte sie fotokopieren kön­nen –: Es sind keine Strafgelder eingegangen, etwas anderes ist uns nicht eingefallen, daher ist da kein Geld drinnen.

 


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