BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 79

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dann im Inland genauso exekutiert werden, wie es im Verwaltungsrecht jetzt schon durchgeführt wird.

Mit einer derartigen Mindeststrafe für jedes Vorsatzdelikt werden die Diebstähle radikal zurückgehen. Es wird einen radikalen Rückgang bei Ladendiebstählen, Schotterdieb­stählen, gewöhnlichen Diebstählen nach sich ziehen. Die Verfolgung dieser Delikte muss daher rigoros sein, genauso wie im Verwaltungsrecht.

Der Sicherheitsbericht 2007 zeigt auch auf, dass Umweltdelikte im unteren Bereich lie­gen. Das hängt damit zusammen, dass es fast kein Personal zur Verfolgung von Um­weltdelikten gibt. Ebenso gibt es zur Bekämpfung der Schlepperei fast kein Personal. Medial wird alles groß angekündigt, tatsächlich gibt es zur Bekämpfung dieser Delikte kein Personal.

Für eine nicht erstattete Anzeige gibt es auch keine Eintragung in der Kriminalstatistik. Hier sei nur ein Beispiel angeführt: die Bekämpfung von Ladendiebstählen. Bei der Bekämpfung des Ladendiebstahles gibt es die höchste Aufklärungsquote überhaupt, nämlich 78,1 Prozent. Das hängt aber damit zusammen, dass die Kaufhausketten und Supermärkte Privatdetektive zur Bekämpfung des Ladendiebstahles einsetzen. Die Be­tretung erfolgt daher durch einen Detektiv, der dann die Anzeige erstattet. Deswegen ergibt sich die hohe Aufklärungsquote. Das zeigt aber wieder: Bei Einsetzung von ge­nügend Personal kann auch effizient gegen Straftäter vorgegangen werden.

Der Sicherheitsbericht zeigt auch eindeutig, dass bei geringen Übertretungen, bei klei­nen vorsätzlich begangenen strafbaren Handlungen die Aufklärungsquote höher ist als bei schwereren Tatbeständen. Das bedeutet, dass bei kleineren Delikten der Arbeits­aufwand der Polizei geringer ist und leichter bewältigt werden kann als bei schweren Delikten. Bei schweren Delikten setzt die Verfolgungshandlung umfangreiche Erhebun­gen voraus, die sich über Jahre ziehen können. Dafür fehlen den uniformierten Polizis­ten einfach die Zeit und das Personal. Der Kriminalbeamtenapparat wurde durch die Polizeireform 2005 abgeschafft und besteht nur mehr in Teilbereichen. (Bundesrat Kainz: Wo hast du denn das her?) Ein vernichteter Apparat wird auch keine Erfolge bringen.

An dieser Stelle darf ich der ÖVP zu ihrem EU-Spitzenkandidaten Ernst Strasser gratu­lieren. Ich frage mich: Was wollt ihr in der EU ruinieren?, weil ihr diesen Mann als Spit­zenkandidaten genommen habt. Vermutlich wird damit das Versprechen: Du, lieber Ernst, machst die Polizeireform, trittst dann zurück, und wir setzen dich später als EU-Spitzenkandidaten ein!, eingelöst. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die ÖVP hat damit sicher richtig gehandelt, denn einen Innenminister, der sich nach der Umsetzung dieser Polizeireform lange im Sattel halten wird, wird es auch in Zu­kunft nicht geben.

Ein weiteres Beispiel darf ich Ihnen anführen – das ist erst vor Kurzem, dieser Tage geschehen –: Ein 21-jähriger Straftäter, der im Mai 2008 eine Körperverletzung und Sachbeschädigung begangen hat und dann im Verlaufe der Amtshandlung eine Poli­zistin gewürgt hat und damit den Tatbestand der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen die Staatsgewalt gesetzt hat, wird seitens des zuständigen Staats­anwalts das völlig unverständliche Angebot gemacht, sich im Zuge der Diversion von weiteren Verfahren freizukaufen. Besonders unfassbar ist dabei das Angebot der Staatsanwaltschaft, dass mit der Bezahlung eines Geldbetrages von lediglich 100 € an alle beteiligten geschädigten Personen ein weiteres Strafverfahren unterbleiben wird.

Offenbar ist nunmehr in ÖVP-Kreisen angesagt, die Wiener Polizei nicht nur generell durch entbehrliche Aussagen von unserer Innenministerin Fekter zu verunglimpfen,


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