BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 98

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Das wollte ich wirklich einmal aufklären, dass wir hier sehr wohl Handlungsbedarf ha­ben. Ich will keine neuen Strafen einführen, ich will keine höheren Strafen einführen, ich will nur die bestehenden Tatbestände zusammenfassen und ins Strafgesetzbuch schreiben, damit ein besseres Unrechtsbewusstsein auch bei der sogenannten Bera­tungsinfrastruktur entsteht, damit klargestellt ist, dass das deliktisches Verhalten ist. (Zwischenruf des Bundesrates Kalina.) – Das war vielleicht nicht vorsichtig genug, Herr Kalina, aber hoffentlich verständlich. (Heiterkeit.)

Herr Einwallner hat um einen Ausblick gebeten, was geschieht, da ja bekannt ist, dass die Kriminalität seit Spätherbst im Steigen ist. Wir sind zuversichtlich, dass wir bereits seit Herbst die richtigen Schritte zu setzen begonnen haben. Es hat ein Sofortpro­gramm gegeben; im Ausschuss konnte Herr General Lang dieses ja detailliert erläu­tern. Es ist sowohl die strategische Ausrichtung als auch die operative Ausrichtung mit ganz neuen Elementen versehen. Die Schwerpunktaktionen konzentrieren sich haupt­sächlich auf das Ziel, die Täter zu fassen, die Strukturen, die dahinterstehen, zu erken­nen, also: Wie gehen die vor? Was haben sie für eine Logistik? Was haben sie für einen Modus Operandi? Wer spioniert? Wer kommt mit welchem Werkzeug? Wie brin­gen sie die Ware wohin – in mehreren Etappen, in einzelnen Etappen, zerstreut, zen­tral, et cetera?

Dadurch signalisieren wir der Bevölkerung, wir unternehmen etwas gegen dieses Phä­nomen, das wir ja erkennen, und vor allem stören wir damit auch die Kreise dieser kriminellen Energie massiv, damit à la longue Österreich oder der Wiener Raum von diesen Leuten nicht mehr in dem Ausmaß als interessant empfunden wird.

Diesbezüglich steht bereits im Koalitionsübereinkommen, dass wir ein abschrecken­deres Instrumentarium für diese Täter brauchen. Wir müssen ihnen verstärkt die Res­sourcen entziehen. Wir kennen ja derzeit im Verwaltungsstrafrecht – bei Kraftfahrzeu­gen beispielsweise – die Verhängung einer Sicherheitsleistung. Das heißt, wenn die Betreffenden mit dem Lkw unterwegs sind, der überladen ist oder was immer, kann ihnen die Behörde eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren tausend Euro abver­langen. Wenn man als Chauffeur das Geld nicht mithat, wird der Lkw beschlagnahmt. Wenn man diesen Lkw nicht auslöst und damit die Sicherheitsleistung erlegt, wird der Lkw innerhalb von 72 Stunden versteigert, und das Geld ist dann die Sicherheitsleis­tung.

Das kennen wir nur im Verwaltungsstrafrecht. Das heißt, bei Verkehrsdelikten sind wir effizient, aber bei krimineller Energie sind wir nicht in diesem Ausmaß effizient. Daher habe ich vorgeschlagen, auch bei den Straftätern eine ähnliche Sicherheitsleistung zu verlangen, um nämlich das Verfahren sicherzustellen auch für den Fall, dass der Täter nicht mehr da ist. Ich kann ihm, wenn er „abtschapiert“, um dieses Geld, das die Si­cherheitsleistung ausmacht, einen Verfahrenshilfekurator zur Verfügung stellen und das Verfahren in Abwesenheit rechtsstaatlich abwickeln. Ich habe die Strafe dann gleich eingehoben, ich kann die Opfer entschädigen, ich kann einen Schadenersatz leisten, und gleichzeitig wirkt es, wenn ich den Tätern den Lkw oder den Pkw konfis­ziere und ihnen damit die Ressourcen entziehe, allemal abschreckender als Anzeige auf freiem Fuß.

Wir sind derzeit im Gespräch mit dem Justizressort, diese Sicherheitsleistung für die gerichtlichen Straftaten rechtsstaatlich aufzusetzen – in einer nicht sehr bürokratisie­renden Form, denn die derzeitigen Beschlagnahmebestimmungen sind untauglich. Wenn ich nämlich den Lkw beschlagnahme und irgendwo abstelle, rostet der vor sich hin, bis womöglich in drei, vier Jahren das Verfahren abgeschlossen ist, und dann klagt mich unter Umständen der Täter, weil der Lkw verrostet ist.

 


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