Innerhalb der Sozialversicherungsträger wurde auch auf Empfehlung des Rechnungshofes angeregt, eine Vertragspartneranalyse zu erstellen, mit dem Ziel, die Effizienzpotentiale zu heben. Insoweit hat der Hauptverband jetzt gemeinsam mit der Bundesärztekammer Arbeitsgruppen eingerichtet, die in mehrfacher Hinsicht Einsparungspotential, Qualitätsverbesserungspotential finden und somit das Sozialversicherungssystem weiterentwickeln sollen.
Darüber hinaus geht es auch darum, sich mit der Frage von Geldverschiebungen zwischen intramuralem und extramuralem Sektor zu beschäftigen. Wir haben daher die sektorenübergreifende Finanzierung zum Thema einer Arbeitsgruppe gemacht, die innerhalb des Ministeriums darlegen soll, wie man zu einer verbesserten Gesamtverantwortung für die Finanzierung zwischen intramuralem und extramuralem Bereich kommen könnte.
Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Wir wissen auch, dass zurzeit kurzfristig 1 Milliarde € im System der Krankenkassen fehlt. Es wird langfristig ohne eingreifende Strukturmaßnahmen wahrscheinlich nicht gehen. Welche Strukturmaßnahmen stellen Sie sich da vor?
Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Strukturmaßnahmen werden sein, Instrumente für die Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Wir haben in der letzten Sitzung der Bundesgesundheitskommission vereinbart, gerade im Bereich der e-Medikation Schritte zu setzen, um die Ausgabendynamik zu verbessern. Wir werden, ich habe es schon angesprochen, zusätzlich über Steuern auch Beiträge zur Entschuldung der Gebietskrankenkassen leisten. Es wird nicht mehr alles beitragsfinanziert gehen.
Insgesamt, denke ich, ist es notwendig, die Vertragspartnerbeziehung so zu gestalten, dass es eine Verantwortung der Vertragspartner auch für die Gesamtfinanzierung und die Folgekostenentwicklung in den Kassen gibt.
Präsident Harald Reisenberger: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Grimling gemeldet. – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Werter Herr Bundesminister! Teilen Sie die Bedenken einzelner Länder, dass die Aufteilung der Mittel des Katastrophenfonds verfassungswidrig wäre?
Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich teile diese Auffassung nicht, wenn man das Gesamtkonzept, das im Budgetbegleitgesetz festgelegt wird, betrachtet.
Es ist klar, dass einzelne Länder etwas höhere Beiträge bekommen oder mehr unterstützt werden als andere Länder. Das ist insofern richtig, als ja der grundsätzliche Zugang ist, Kassen mit negativem Eigenkapital zu unterstützen. Kassen, die kein negatives Eigenkapital haben, können aus diesem Titel natürlich keine Mittel bekommen. Insofern ist die Aufteilung nicht linear. Aber es ist eine Gesamtentlastung des Gesamtsystems. Die Entlastung des Gesamtsystems ist auch für jene Kassen von Vorteil, die eine positive Finanzstruktur haben.
Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Ertl, bitte.
Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe es nicht richtig herausgehört: Ist auch für die Wiener Kran-
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