Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wenn man den EU-Schnitt mit Österreich vergleicht, dann sieht man, dass die Zahl der Spitalsbetten in Österreich wesentlich zu hoch ist. Es muss also wahrscheinlich zu einer teilweisen Verlagerung von Akutbetten in Pflegeheime kommen.
Wissen Sie, wie viele Akutbetten in den Jahren 2007 und 2008 abgebaut wurden?
Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Also die konkrete Anzahl der Betten, die abgebaut worden sind, habe ich jetzt nicht präsent. Ich werde sie nachreichen, denn ich will keine Schätzung abgeben. Tatsache ist, dass wir in manchen Bereichen Überkapazitäten haben, dass wir in anderen Bereichen aber auch Mangel haben.
Es geht darum, in den Ländern vor Ort die richtigen Einrichtungen sicherzustellen und die Schnittstelle gerade zum Sozialbereich aufrechtzuerhalten. Wir haben gerade bei der Frage, wie man in Alten- und Pflegeheimen, in Seniorenheimen mit kranken Menschen umgeht, also an dieser Schnittstelle zum Krankenhaus, aus meiner Sicht ein hohes Effizienzsteigerungspotenzial. Und es gibt entsprechende Reformpoolprojekte, die uns hier weitere Erfahrungen bringen.
Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2456/AB bis 2457/AB und des Schreibens des Bundeskanzlers gemäß § 23 Abs. 5 B-VG sowie des Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung beziehungsweise die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Gabun über den vorübergehenden Aufenthalt österreichischer Truppen in der Republik Gabun zum Zweck der Ausbildung verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 6)
*****
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Harald REISENBERGER
Dr. Karl Renner Ring 3
1010 WIEN
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