GZ. 405.828/0004-IV/5/2009 Wien, am 21. April 2009
Betrifft: Nominierung von Frau Dr. Maria Berger für das Amt einer Richterin am EuGH; Beschluss der Bundesregierung vom 21. April 2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG darf ich Dir mitteilen, dass die Bundesregierung nach durchgeführter öffentlicher Interessentensuche im Amtsblatt der Wiener Zeitung und entsprechend den diesbezüglich stattgefundenen informellen Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien, in seiner Sitzung am 21. April 2009 beschlossen hat, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG vorausgesetzt, Frau Dr. Maria Berger als Nachfolgerin für Herrn Kammerpräsidenten Dr. Peter Jann, der mit Wirkung vom 6. Oktober 2009 seine Funktion als Richter des EuGH zurückgelegt hat, für die verbleibende Funktionsperiode bis zum 5. Oktober 2012 zu nominieren. Ich ersuche Dich um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage: Beschlussprotokoll des Ministerrates vom 21. April 2009 und *) Lebenslauf von FBM a. D. Dr. Maria Berger.
*) wird nicht veröffentlicht
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Abschrift
BUNDESKANZLERAMT-BUNDESKANZLER
351.000/0014-1/4/09
Pkt. 25 des Beschl.Prot. 15
15. Sitzung des Ministerrates am 21. April 2009
25. Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, ZI. 405.828/0003-IV/5/09, betr. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Rücktritt des österreichischen Richters mit Wirkung vom 6. Oktober 2009; Nominierung einer österreichischen Kandidatin für die restliche Funktionsperiode bis 5. Oktober 2012.
Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
Wien, 21. April 2009
Mag. LEITNER“
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Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
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