BundesratStenographisches Protokoll770. Sitzung / Seite 24

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Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Harald Reisenberger

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                                              14. April 2009

                                                                                                  GZ: BMeiA-BR.8.33.02/0001-I.2a/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 17. März 2009 (Pkt. 10 des Beschl.Prot. Nr. 12) der Herr Bundespräsident am 31. März 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss des Vertra­ges zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderati­ven Republik Brasilien über die Auslieferung erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhand­lungen wird ehest möglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage

*****

BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-BR.4.36.05/0001-IV.1/2009

Vertrag zwischen der Regierung der Republik

Österreich und der Regierung der Föderativen

Republik Brasilien über die Auslieferung;

Verhandlungen

Vortrag

an den

Ministerrat

Mit der Föderativen Republik Brasilien besteht bislang kein Auslieferungsvertrag. Den­noch findet eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden Öster­reichs und Brasiliens im Bereich der Rechtshilfe und Auslieferung in Strafsachen in Einzelfällen statt. Eine Auslieferung ist auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nach § 3 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, BGBl. Nr. 529/1979 idgF, prinzipiell möglich und wird auch von brasilianischer Seite gewährt, jedoch gestaltet sich die Abwicklung der Auslieferungsverfahren mangels eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrags über die Auslieferung zwischen den beiden Staaten bisweilen schwierig und sehr langwierig. Der Vorschlag der brasilianischen Seite zum Abschluss eines bilateralen Abkommens über die Auslieferung wird daher im Interesse der Schaffung einer tragfähigen Rechts­grundlage zur wesentlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Durchführung von Auslieferungsfällen ausdrücklich begrüßt.

Mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bereits einen bilateralen Aus­lieferungsvertrag mit Brasilien geschlossen oder sind gerade dabei, in Verhandlungen zu diesem Gegenstand zu treten.

 


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