Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien 14. April 2009
GZ: BMeiA-BR.8.33.02/0001-I.2a/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 17. März 2009 (Pkt. 10 des Beschl.Prot. Nr. 12) der Herr Bundespräsident am 31. März 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehest möglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage
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BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-BR.4.36.05/0001-IV.1/2009
Vertrag zwischen der Regierung der Republik
Österreich und der Regierung der Föderativen
Republik Brasilien über die Auslieferung;
Verhandlungen
Vortrag
an den
Ministerrat
Mit der Föderativen Republik Brasilien besteht bislang kein Auslieferungsvertrag. Dennoch findet eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden Österreichs und Brasiliens im Bereich der Rechtshilfe und Auslieferung in Strafsachen in Einzelfällen statt. Eine Auslieferung ist auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nach § 3 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, BGBl. Nr. 529/1979 idgF, prinzipiell möglich und wird auch von brasilianischer Seite gewährt, jedoch gestaltet sich die Abwicklung der Auslieferungsverfahren mangels eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrags über die Auslieferung zwischen den beiden Staaten bisweilen schwierig und sehr langwierig. Der Vorschlag der brasilianischen Seite zum Abschluss eines bilateralen Abkommens über die Auslieferung wird daher im Interesse der Schaffung einer tragfähigen Rechtsgrundlage zur wesentlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Durchführung von Auslieferungsfällen ausdrücklich begrüßt.
Mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bereits einen bilateralen Auslieferungsvertrag mit Brasilien geschlossen oder sind gerade dabei, in Verhandlungen zu diesem Gegenstand zu treten.
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