Die Regierung Brasiliens hat einen Entwurf für einen bilateralen Auslieferungsvertrag übermittelt, der als Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen angesehen werden kann, weil er sich in weiten Teilen an den Bestimmungen des multilateralen Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957, BGBl. Nr. 320/1969, orientiert. Es wird Aufgabe der Verhandlungen sein, die im zitierten Übereinkommen enthaltenen Standards im Licht späterer maßgeblicher multilateraler Vertragswerke, insbesondere des Europarates, zu vertiefen und eine moderne Rechtsgrundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten im Bereich der Auslieferung durch Aufnahme spezifischer Regelungen zur Erleichterung der Abwicklung von Auslieferungsersuchen zu schaffen. Mit dem Vertrag soll den Justizbehörden beider Staaten ein wirksames Werkzeug zur Bekämpfung der Kriminalität durch Minderung der Möglichkeiten für Straftäter, sich durch Flucht ihrer strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen, gegeben werden.
Bislang stehen im Verhältnis zu lateinamerikanischen Staaten keine bilateralen, die Auslieferung und Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten regelnden Verträge in Geltung. Der in Aussicht genommene Auslieferungsvertrag mit Brasilien, mit dem Österreich erstmals die strafrechtliche Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung mit einem lateinamerikanischen Land in umfassender Weise auf eine völkerrechtlich fundierte Grundlage stellt, könnte daher für Verträge mit weiteren lateinamerikanischen Staaten oder aber auch für andere europäische Staaten, die nunmehr ebenfalls mit lateinamerikanischen Staaten in vergleichbare Vertragsverhandlungen eintreten, Beispielwirkung entfalten.
Der Vertrag wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Gesandten Dr. Gerhard Deiss, im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Anton Kozusnik und im Falle dessen Verhinderung Gesandten Dr. Helmut Koller, zur Leitung der Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung zu bevollmächtigen.
Wien, am 17. März 2009
SPINDELEGGER m.p.“
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„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien 23. April 2009
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