§ 5 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), BGBI. I Nr. 38/1997 idgF, kann nicht als Rechtsgrundlage für den Abschluss dieser Vereinbarung herangezogen werden, da es sich nicht um die Durchführung einer konkreten Entsendung, sondern um eine auf Dauer angelegte generelle Vereinbarung handeln soll. Diese ist somit in Form eines Staatsvertrages nach Art. 50 B-VG abzuschließen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport stelle ich daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Peter Christian Fellner zu Verhandlungen über eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Gabun über den vorübergehenden Aufenthalt österreichischer Truppen in der Republik Gabun zum Zwecke der Ausbildung zu bevollmächtigen.
Wien, am 8. April 2009
SPINDELEGGER m.p.“
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Präsident Harald Reisenberger: Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes sowie jener Entschließungsantrag 176/A(E) der Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth, Ludwig Bieringer, Kolleginnen und Kollegen, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände beziehungsweise die Wahl von Vizepräsidenten/innen sowie die Wahl eines/einer Schriftführers/in für den Rest des 1. Halbjahres 2009 und die Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates § 9 F-VG 1948 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wahl von Vizepräsidenten/innen sowie Wahl eines/einer 1. Schriftführers/in für den Rest des 1. Halbjahres 2009
Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Diese Wahl ist durch die vom neu konstituierten Salzburger Landtag durchgeführten Neuwahlen in den Bundesrat beziehungsweise durch den Mandatsverzicht eines Mitgliedes des Bundesrates notwendig geworden.
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