BundesratStenographisches Protokoll770. Sitzung / Seite 66

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Mai 2009 den Antrag, die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2007 (III-372-BR/2009 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile ihm die­ses.

 


12.29.05

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Das ist natürlich eine Routinedebatte über einen Bericht, der uns alljährlich erreicht, aber wie bei jeder solchen Debatte geht es nicht nur dar­um – was ausdrücklich auch geschehen soll –, dass wir uns für die sehr intensive Ar­beit dieser beiden Gerichtshöfe bedanken, sondern insbesondere auch darum, dass wir über Entwicklungslinien, Verbesserungen und neue Modelle des Arbeitens diskutie­ren sollten, also weit über den schriftlichen Bericht hinaus.

Das ist im Ausschuss in einer sehr intensiven Form mit den beiden stellvertretenden Präsidenten, den Vizepräsidenten beider Gerichtshöfe, geschehen. Dabei haben wir wertvolle Einblicke in die sehr schwierige und auch belastende Arbeit dieser beiden Gerichtshöfe erhalten.

Der besondere Dank dieses Hauses sollte sicherlich den Richterinnen und Richtern, aber auch dem ebenso intensiv geforderten nichtrichterlichen Personal der beiden Ge­richtshöfe gelten.

Was sind nun die Herausforderungen, die diese beiden Gerichtshöfe in ihrer tagtägli­chen Arbeit zu bewältigen haben? – Gerade die uns vorliegenden Berichte zeigen, dass diese Herausforderungen insbesondere – am stärksten beim Verwaltungsge­richtshof – in der Dauer der einzelnen Verfahren liegen.

Jeder Rechtsuchende in Österreich hat neben allen innerstaatlichen Rechtsgarantien, die unsere Verfassung und unsere Gesetzgebung gewährleisten, auch die Garantien aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, derzufolge unter anderem festge­legt wird, dass ein Verfahren rasch erledigt zu werden hat.

Niemand, der sein Recht sucht, hat etwas davon, wenn er viele Jahre nach dem An­lassfall vielleicht sogar Recht bekommt, und wenn er nicht Recht bekommt, ist der Rechtsschritt in eine allfällige Berufung – in dem gegenständlichen Verfahren wäre es das Verfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof – nach vielen Jahren sehr viel weniger interessant, weil ja die Belastung des Rechtsuchenden in der Zwi­schenzeit weiterhin bestanden hat.

Mit Stand vom 31. Dezember 2007 waren beispielsweise beim Verwaltungsgerichtshof 377 Akte länger als drei Jahre anhängig. Und laut Aussagen im Ausschuss ist En­de 2008 – wir werden das im nächsten Bericht beurteilen können – diese Zahl mit Si­cherheit nicht zurückgegangen. Diese Grenze liegt eindeutig über jener, die der Euro­päische Menschenrechtsgerichtshof für die Dauer von Verfahren gelten lässt. Demzu­folge gibt es immer wieder Fälle, derentwegen Österreich in Straßburg verurteilt wird, weil das Verfahren zu lange gedauert hat.

Was kann man tun, um dieses schwierigen Problems Herr zu werden? – Es geht ja immer um die Arbeitsbelastung der Gerichtshöfe, aber damit auch um die intensive Be­ratung der Entscheidungen, und da kann man nicht einfach nur sagen: Ihr dürft nicht so


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