lange brauchen!, denn das ginge zu Lasten der Qualität der Verfahren und die Qualität der Entscheidungen.
Sicher ist richtig, dass sich die Gerichte selbst noch besser organisieren müssen; da lässt sich immer etwas machen. Aber auf der anderen Seite ist es vor allem die Politik – und das heißt, zu einem guten Teil auch das Budget –, die dafür zu sorgen hat, dass für die Gerichte optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Im Regierungsübereinkommen ist die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehen, basierend auf den Vorarbeiten des Österreich-Konvents, der ja bekanntlich in diesem Saal hier getagt hat. Es gibt Signale – und ich hoffe, der Herr Staatssekretär kann das bestätigen –, dass noch in diesem Jahr eine Novelle zur Bundesverfassung in Begutachtung gehen kann, mit der die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder, die ja bestehen, in Landesverwaltungsgerichte umgewandelt werden und mit der außerdem vor allem ein Bundesverwaltungsgerichtshof erster Instanz geschaffen wird. Mit dieser Neuordnung würden rechtsstaatliche Impulse gesetzt werden, aber vor allem würde damit dem Verwaltungsgerichtshof eine bessere Arbeitsbedingung gegeben werden.
Sobald diese Vorlage ins Parlament kommt, werden wir sicher mit Freude einen Beschluss fassen. Aber ich lade alle Kolleginnen und Kollegen ein, schon im Vorfeld tätig zu werden und sich dafür einzusetzen, dass dieser wichtige Reformschritt ohne unnötige politische Verzögerung umgesetzt werden kann.
Der Verfassungsgerichtshof steht vor einem anderen Problem: Durch die Neugestaltung des Asylverfahrens samt der Umwandlung des UBAS in den Asylgerichtshof hat die Politik zwar eine neue Richtung vorgegeben, aber die Verfahrensentlastung, die dadurch beim Verwaltungsgerichtshof stattgefunden hat, der ja seither im Asylverfahren nicht mehr angerufen werden kann, schlägt sich in neuen, zusätzlichen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nieder.
Im Rahmen des Budgets, das wir im Bundesrat ja nicht zu verhandeln haben, hat da die Politik doch ein deutliches Signal gesetzt: In einer Situation, in der Sparsamkeit in der Verwaltung mehr denn je ein wichtiges Gebot ist, wurden für den Verfassungsgerichtshof 16 weitere Planstellen für JuristInnen systematisiert. Das ist ein klares Signal dahingehend, dass wir rasche Erledigungen auch im Asylverfahren wollen.
Insgesamt – das ist an dieser Stelle anzumerken – kann man aber schon jetzt feststellen, dass sich, was die rechtliche Seite anlangt, die durchaus sensible Reform im Asylwesen bewährt hat: Der Asylgerichtshof hat die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt – ja beinahe übererfüllt –, er hat neue Standards gesetzt, und er konnte den ihm umgehängten Rucksack an offenen Verfahren doch sehr, sehr deutlich abarbeiten. Auch im Asylbereich geht es letztlich darum, dass Verfahren innerhalb einer zumutbaren Zeit abgeschlossen werden, denn für die Objekte dieses Verfahrens, die Beschwerdeführer, geht es ja um eine Lebensperspektive, darum, ob sie in Österreich ihr Leben weiterführen können oder nicht. Auch wenn das vom Bericht nicht umfasst ist, so ist an dieser Stelle doch ein Dank an die Richterinnen und Richter und deren Mitarbeiter im neu geschaffenen Asylgerichtshof in höchstem Maße angebracht.
Lassen Sie mich am Schluss meiner Ausführungen ein bisschen über die Arbeit der Gerichtshöfe hinausgehend, aber tief in die Verfassungsrechtssituation unseres Landes eintauchend, nachstehende grundsätzliche Anmerkung machen, die ich insbesondere an die rechte Seite dieses Hauses, auch wenn schwach besetzt, richten möchte, und zwar berufe ich mich dabei auf jene Worte, die der Herr Bundespräsident am 50. Österreichischen Juristentag am 6. Mai gesprochen hat.
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