BundesratStenographisches Protokoll770. Sitzung / Seite 69

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

en Sie einmal hinüber! (Beifall der Bundesrätin Junker.) – Ja, ja, wenn man will, kann man auch applaudieren; so ist das auch wieder nicht.

Sie haben natürlich einiges vorweggenommen, weil Sie die Ausschussarbeit von ges­tern beziehungsweise von vorgestern zitiert haben; diese war sehr vorbildlich. Diesbe­züglich gilt auch mein Dank der Vizepräsidentin Dr. Brigitte Bierlein und dem Vizeprä­sidenten Dr. Rudolf Thienel für die wirklich sehr kompetenten Antworten. Es war ein wirklich sehr informativer Ausschuss: So macht Ausschussarbeit auch Sinn und Spaß; das möchte ich hier in aller Deutlichkeit entsprechend erwähnen.

Sie haben schon einiges vorweggenommen, was die Problematik ... (Bundesrat Ko­necny: Ja, das Recht des ersten Redners!) – Das ist eben das Recht des ersten Wor­tes. Ich möchte trotzdem noch etwas zu einigen Bereichen ausführen, weil es, wie ich denke, doch sowohl im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes als auch im Bereich des Verfassungsgerichtshofes größere Probleme gibt. Es geht da um wirklich gravierende Probleme, die eben die Folgen einer Überlastung sind, die wir in diesen Gerichtshöfen haben. Hier leiden der Rechtsschutz des Bürgers und natürlich auch das Funktionieren der Verwaltung.

Die überfälligen strukturellen Maßnahmen, die immer wieder angesprochen wurden, wurden zwar in Aussicht gestellt, aber eben nicht umgesetzt. Die Situation hat sich ge­genüber 2005 noch einmal zugespitzt – Sie haben auch schon ein paar Zahlen erwähnt, Herr Professor –: Gegenüber 2005 gab es noch einmal eine Ausweitung um 15 Pro­zent, bei den Anträgen mit aufschiebender Wirkung um 46 Prozent und auf 2007 einen weiteren Anstieg bei den Beschwerden um 33 Prozent auf insgesamt 9 924 und bei den Anträgen mit aufschiebender Wirkung um 43 Prozent auf 5 066.

Ich darf aus dem Bericht des Verwaltungsgerichtshofes zitieren.

„Unter diesen Umständen kann der Gerichtshof – auf allen Ebenen einschließlich jener des nichtrichterlichen Personals – die Arbeitslast nicht mehr bewältigen; erstmals seit vielen Jahren übersteigt die Zahl der unerledigten Beschwerden am Jahresende die Marke von 10.000 (11.286 offene Beschwerdefälle zum 31. Dezember 2007).“ – Zitat­ende.

Wie wir im Ausschuss gehört haben, hat sich die Zahl 2008 wiederum erhöht; der Be­richt ist zwar nicht fertig, aber das wurde von Herrn Vizepräsident Thienel entspre­chend so formuliert.

Ich zitiere weiter: „Vor diesem Hintergrund ist der Verwaltungsgerichtshof unverändert der Auffassung, dass das Grundkonzept des ,Regierungsprogramms für die XXIII. Ge­setzgebungsperiode‘, das u.a. die Einrichtung einer echten Verwaltungsgerichtsbar­keit“ – so wie von Ihnen angesprochen, Herr Professor – „erster Stufe in Aussicht stellt, weiter verfolgt und sehr rasch umgesetzt werden sollte.“ – Zitatende.

Hier schließt sich, wie bereits angeführt, auch für mich als Bundesrat die Frage an, in­wieweit diesbezüglich bei den legistischen Vorbereitungsarbeiten schon ein Konsens erzielt wurde. – Der Herr Staatssekretär wird vielleicht die Möglichkeit haben, diese Frage zu beantworten.

Zu anderen Themen und einigem aus den Bereichen der Länder, bei dem Bund und Länder vorhandene Ressourcen nicht nützen: Im Berichtsjahr 2007 verfügte der Ge­richtshof über insgesamt 25 Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Tätigkeit dieser wissenschaftlichen Mitarbeiter dient nicht nur der Unterstützung des Gerichtsbe­triebes, durch sie ergibt sich auch die Gelegenheit, Kenntnisse des öffentlichen Rechts zu vertiefen und die Entscheidungsabläufe eines Höchstgerichtes kennenzulernen – viele frühere wissenschaftliche Mitarbeiter sind heute mit großem Erfolg in verschiede­nen Bereichen der öffentlichen Verwaltung tätig –, und auch bei der Ausbildung könnte


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite