In Niederösterreich gibt es in der Zwischenzeit Förderungen für Fotovoltaikanlagen, es gibt kleine Anlagen über das ganze Bundesland, das Ganze läuft dann über die Wohnbauförderung. Das war früher einmal im Ökostromgesetz. Ich sage das jetzt, weil zuvor ja auch von der Sonnenenergie gesprochen wurde. Ich glaube, Kollege Sodl war es. Es sind also schon sehr viele Förderungen sozusagen aus diesem Gesetz herausgefallen.
Was die Wasserkraft betrifft, da bin ich dafür, dass Kleinwasserkraftwerke via Ökostromgesetz gefördert werden sollen. – Kollege Hensler meinte ja offensichtlich zuvor, ausgerechnet mir mitteilen zu müssen, wie wichtig das ist. Ich betone daher nochmals: Kleinwasserkraftwerke auszubauen ist wichtig; das unterstützen wir. Wogegen wir jedoch sind, ist, dass über das Ökostromgesetz große Anlagen gefördert werden, wodurch eben das Ganze „verwässert“ wird, und dass finanzielle Mittel, die eigentlich in Richtung ökologisch erneuerbare Energie eingesetzt werden sollten, in Richtung mittlere Wasserkraftwerke fließen, wobei das dann mit ökologischen Grundsätzen nicht mehr so ganz funktioniert, wie das eigentlich der Fall sein sollte.
Wie gesagt, wir werden dieser Gesetzesänderung zustimmen, aber ich würde bitten, dass Sie sich neben den Netzen an sich auch einmal um das kümmern, was durch die Netze fließt, sodass das tatsächlich als ökologisch und erneuerbar bezeichnet werden kann. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.16
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte.
14.16
Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde diesem Gesetzesbeschluss zustimmen – wohl wissend, dass es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein wird, und zwar auch im Hinblick auf die biologischen Ressourcen, die in unserem Lande vorhanden sind, genützt und ausgebaut werden sollten.
Darüber hinaus möchte ich auch sagen: Gerade wir hier sind ja die Vertreter unseres jeweiligen Landes, gerade wir müssen auf die Befindlichkeiten unserer Länder achten, und deshalb lege ich in meinen Ausführungen auch ein Hauptaugenmerk auf den Westen unseres Bundesgebietes, also auf die Länder Tirol, Vorarlberg und Salzburg.
Festzustellen ist, dass es in Tirol – obwohl der Gasmarkt in Österreich schon seit längerem liberalisiert ist – de facto leider nur einen einzigen Anbieter für Erdgas gibt, nämlich die TIGAS. Die TIGAS ist eine hundertprozentige Tochter des Landesenergieversorgers TIWAG, die ihrerseits, und zwar zur Gänze, im Eigentum des Landes Tirol steht. Damit, geschätzte Damen und Herren, ergibt sich zwangsläufig eine Monopolstellung.
Der Hauptgrund für diese Monopolstellung liegt in der Tatsache begründet, dass Tirol nur eine Anbindung an das Gasnetz in Deutschland hat. Das gesamte Gas, das in Tirol verbraucht wird, bezieht die TIGAS aus Deutschland, und zwar via Kiefersfelden. Alternative Gasanbieter, die nach Tirol liefern möchten, müssen ebenfalls über das Netz der deutschen Gasleitungsbetreiber durchleiten. Diese haben einerseits nur beschränkte Kapazitäten frei und andererseits wesentlich höhere Durchleitungskosten im Vergleich mit einem österreichischen Tarif. Somit ist es einem zusätzlichen Anbieter kaum möglich, zu günstigen Konditionen zu liefern.
Erschwert wird diese Situation durch einen weiteren Umstand, nämlich den, dass sich der Gaspreis für den Endkunden bekanntlich aus drei Komponenten zusammensetzt:
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