Bezüglich der anderen Projekte ist es so, dass es ein ganz klares Konzept gibt, nach dem wir die Gedenkstätte modernisieren und das Museum auch im Hinblick auf die zeitgemäße Betrachtungsweise von Mauthausen umbauen. Sie dürfen ja nicht vergessen, dass wir ab Mitte der neunziger Jahre in unserem zeitgeschichtlichen Bild doch einen Wandel erlebt haben: Während wir uns noch von der Nachkriegszeit bis in die achtziger Jahren als reines Opfer gesehen haben, haben wir ja seit den neunziger Jahren sehr wohl unsere Mitschuld anerkannt – im Hinblick auf die gesamtgeschichtliche Betrachtung ist das, glaube ich, Konsens in der Republik.
Das muss sich natürlich auch in den Dokumenten des Museums, in der Aufbereitung dieser Frage wiederfinden. Daher ist es vorrangig, dass dieses Projekt vorangetrieben wird, nämlich die Umbaumaßnahmen, die zeitgemäße Präsentation, die zeitgemäße museale Darstellung und, ganz wichtig, die Erhaltung dieser – ich nenne sie jetzt einmal so – Barackeninfrastruktur, also die Erhaltung der Gedenkstätte als solche, die nicht dem Verfall preisgegeben werden darf.
Ich weiß schon, dass es eine Fülle von Wünschen der Opferorganisationen gibt. Soweit es budgetär möglich ist, werden wir uns das anschauen, aber ich kann nicht alle Wünsche erfüllen, weil es da einen klaren Prioritätenkatalog im Hinblick auf die Gedenkstätte gibt. – Ausbildungs- und Bildungsmaßnahmen müssten dann eventuell doch in Kooperation mit dem Schulbudget geschaffen werden.
Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Hammer.
Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Was tut Österreich im internationalen Gedenkdienst im Sinne des Antifaschismus?
Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Das Innenministerium ist ja für die Gedenkstätten zuständig, und zwar für jene, die sich im Inland befinden. Da haben wir insbesondere den Schwerpunkt Mauthausen mit seinen 40 Außenlagern; das habe ich schon erwähnt.
Wir sind zwar nicht für die Auslandsgedenkstätten zuständig – wir können also nicht in Auschwitz oder in Buchenwald tätig werden –, aber wir haben da ein großes Verantwortungsgefühl, und wir unterstützen diese Gedenkstätten mit Zivildienern. Es gibt einen eigenen Auslands-Gedenkdienst, das heißt, Trägerorganisationen können Zivildiener für Gedenkstätten im Ausland beantragen. Das ist dann möglich, wenn diese Trägerorganisationen ihren Sitz im Inland haben, nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, wenn sie Gewähr dafür bieten, dass der Einsatz der Zivildienstpflichtigen im Interesse der Republik ist und wenn sie sozusagen aufgrund dieser Entsendung eine vertragliche Verpflichtung abgeschlossen haben, Zivildienern im Hinblick auf die Gedenkstättenpflege im Ausland auch entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen.
Das Innenministerium hat keine Rechtsbeziehung zu den Zivildienern für die Auslandsgedenkstätten, sondern wir bedienen uns hier derselben Struktur wie bei den anderen Zivildienern: Eine Trägerorganisation hat diese Zivildiener unter Vertrag und wir unterstützen das.
Präsident Harald Reisenberger: Wir gelangen nun zur 6. Anfrage, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Schennach, um deren Verlesung.
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich darf wieder zu dem Thema, das wir eingangs dieser Fragestunde hatten, zurückkehren.
Meine Frage lautet:
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