Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich befürworte jede Art der Grenzsicherung in Österreich, aber als Wirtschafter hinterfrage ich auch die Kosteneffizienz. Deshalb meine Zusatzfrage: Steht die Zahl der angezeigten Straftaten im Burgenland im Jahr 2008 auch nur in einem annähernd vertretbaren Verhältnis zum Kostenaufwand der von Ihnen befürworteten Verlängerung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres in der derzeitigen Form?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: In Ihrer suggestiven Frage – Sie bringen subtil die Zahl der angezeigten Fälle in ein Verhältnis zum Einsatz der Präsenzdiener – ignorieren Sie komplett jegliche präventive Maßnahme, denn wenn ein Delikt durch Prävention verhindert wird, dann gibt es auch keine Anzeige. Mit Ihrer suggestiven Frage würden Sie unterstellen, man darf überhaupt keine Prävention machen, weil diese etwas kostet, obwohl es keine angezeigten Fälle gibt.
Das heißt, niemand kann sagen, was wir an Delikten durch den Präsenzdienst an der Grenze verhindert haben, wie viele Einbrüche in Firmen und Häuser dort, wo die Präsenzdiener patrouilliert haben, nicht geschehen sind. Wenn man Prävention ernst nimmt, Abschreckung ernst nimmt und die Verhinderung von Delikten einem auch etwas wert ist, darf man also nicht mit dieser Kosten-Nutzen-Analyse argumentieren.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Ministerin, ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung sämtlicher Fragen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Die Fragestunde ist beendet.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2458/AB bis 2460/AB beziehungsweise jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, sowie der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt der Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner am 4. und 5. Juni 2009 beziehungsweise der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied vom 4. bis 7. Juni 2009 in einem anderen Mitgliedstaat der EU und des Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG über die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über Instrumente zur vorläufigen Anwendung von Teilen des Protokolls Nr. 14 zur EMRK verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlich Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 5)
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Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden (110 und 199/NR der Beilagen)
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