BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 36

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Die Reise- und Aufenthaltskosten der Delegationsmitglieder werden aus dem Budget des jeweiligen Ressorts bedeckt. Die Beschlüsse der Konferenz haben keine unmittel­baren finanziellen Auswirkungen.

Die geplante Erklärung über die vorläufige Anwendung von bestimmten Teilen des Pro­tokolls Nr. 14 zur EMRK beziehungsweise das geplante neue Protokoll werden gesetz­ändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG sowie – im Hinblick auf den Verfassungsrang der EMRK – einer verfassungsrechtlichen Ermächtigung bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnah­me der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler stelle ich daher den

A n t r a g,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung

1. zur Teilnahme an den Beratungen und Beschlussfassungen der Konferenz der Ver­tragsstaaten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den Leiter der österreichischen Delegation, Botschafter Dr. Johannes Kyrle, und im Fall seiner Verhinderung den stellvertretenden Leiter der österreichischen Delega­tion, Botschafter Dr. Thomas Hajnoczi, zur Unterzeichnung der allfälligen Schlussakte der Konferenz, und

2. zu Verhandlungen über Instrumente zur vorläufigen Anwendung von Teilen des Pro­tokolls Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

zu bevollmächtigen.

Wien, am 28. April 2009

SPINDELEGGER m.p.“

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Eingelangt ist der 32. Bericht der Volksan­waltschaft – 1. Jänner bis 31. Dezember 2008 –, der dem Ausschuss für BürgerInnen­rechte und Petitionen zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Weiters eingelangt ist der Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2008, der dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände beziehungsweise die Wahl des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin sowie der Schriftführerinnen und Schrift­führer und der Ordnerinnen und Ordner für das zweite Halbjahr 2009 auf die Tagesord­nung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

 


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