Die Reise- und Aufenthaltskosten der Delegationsmitglieder werden aus dem Budget des jeweiligen Ressorts bedeckt. Die Beschlüsse der Konferenz haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Die geplante Erklärung über die vorläufige Anwendung von bestimmten Teilen des Protokolls Nr. 14 zur EMRK beziehungsweise das geplante neue Protokoll werden gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG sowie – im Hinblick auf den Verfassungsrang der EMRK – einer verfassungsrechtlichen Ermächtigung bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler stelle ich daher den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung
1. zur Teilnahme an den Beratungen und Beschlussfassungen der Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den Leiter der österreichischen Delegation, Botschafter Dr. Johannes Kyrle, und im Fall seiner Verhinderung den stellvertretenden Leiter der österreichischen Delegation, Botschafter Dr. Thomas Hajnoczi, zur Unterzeichnung der allfälligen Schlussakte der Konferenz, und
2. zu Verhandlungen über Instrumente zur vorläufigen Anwendung von Teilen des Protokolls Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
zu bevollmächtigen.
Wien, am 28. April 2009
SPINDELEGGER m.p.“
*****
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Eingelangt ist der 32. Bericht der Volksanwaltschaft – 1. Jänner bis 31. Dezember 2008 –, der dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Weiters eingelangt ist der Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2008, der dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände beziehungsweise die Wahl des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin sowie der Schriftführerinnen und Schriftführer und der Ordnerinnen und Ordner für das zweite Halbjahr 2009 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite