BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 37

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10.46.571. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz 1992 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wer­den (204 d.B. sowie 8111/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.

 


10.47.32

Berichterstatter Christoph Kainz: Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz 1992 und das Konsulargebüh­rengesetz 1992 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Es geht im Wesentlichen um eine An­passung aufgrund einer EU-Verordnung. Demnach sollen auch Kinder ein persönliches Reisedokument besitzen. Um Dokumentensicherheit besser zu gewährleisten, sollen auch Pässe von Kindern mit einem Chip ausgestattet sein. In besonders dringlichen Fällen soll auch ein Ein-Tages-Expresspass angeboten werden.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Ju-
ni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich darf Sie ersuchen, sollten Wortmeldungen vorlie­gen, in die Debatte einzugehen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in diese Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


10.48.48

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Maßnahme ist richtig. Wenn man zwei Dinge der widerlichsten Art bekämpfen will, dann ist das eine der Frauenhandel und das andere der Kinderhandel. Ich glaube, es gibt nur mehr wenige Tage die Möglichkeit, dass Kinder in die Pässe eingetragen werden. Das bietet eine Möglichkeit für Missbrauch. Eigene Kinderpässe sind sicherlich eine sehr effiziente und zielorientierte Maßnahme und bieten die Möglichkeit, gegen den Kinderhandel zumin­dest etwas in der Hand zu haben, wobei es etwas fraglich ist, ob ein Pass ab zwölf Jahren zehn Jahre gültig sein soll. Wenn ich meinen Sohn betrachte, dann muss ich sagen, dass er mit 13 und heute mit 21 total unterschiedlich aussieht und daher auf einem Passfoto kaum zu erkennen wäre. Aber gut.

Der Grund dafür, dass eigentlich alle Oppositionsparteien dagegen Sturm gelaufen sind, ist, dass genau in einer Situation, in der es den Familien ohnedies in dieser ange­spannten Wirtschaftslage nicht gut geht ... (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Wir haben hier schon ein paar Mal darüber diskutiert, wer denn diese Förderung be­kommt, aber wir können jetzt gerne noch einmal darüber zu reden beginnen. Ich meine aber, das wollen jetzt nicht unbedingt alle erörtert haben, denn jetzt geht es um die Kosten für einen Pass.

Jetzt müssen Kinder praktisch vom Baby-Alter an eigene Pässe haben, und da werden die Preise noch erhöht, obwohl Pässe für Kinder bis zum 12. Lebensjahr mehrfach ausgestellt werden müssen. Die nächste Stufe wäre ja dann logischerweise bereits mit


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