zwei Jahren, sozusagen nach dem Baby-Pass. Dass man das auch noch mit einer Erhöhung verbindet, das halten wir für sozial nicht gerechtfertigt, da es ja ohnedies durch die Einführung der Kinder-Pässe innerhalb des Elementarschulzeitrahmens zu mehreren Ausstellungen von Pässen kommt. Da jetzt die Preise auch noch zu erhöhen, das ist wirklich eine übertriebene Härte! – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
10.51
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
10.51
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schennach hat – obwohl er gegen diesen Gesetzesbeschluss ist – überraschend kurz gesprochen; eine durchaus erfreuliche Entwicklung. Und daher werde ich mich auch wesentlich kürzer fassen als ursprünglich geplant; ich habe ja erwartet, dass ich hier irgendwelche weiteren Argumente des Kollegen Schennach zu erwidern hätte. – Das ist nun nicht der Fall.
Beim Bundesgesetz betreffend Änderung des Paß- und Konsulargebührengesetzes geht es darum, den Grundsatz „eine Person – ein Pass“ durchzusetzen. Das wird also jetzt geschehen. Was die Kosten für die Pässe für Kinder betrifft, wird im Innenausschuss – bei dem ich zwar nicht anwesend war, aber in der Zwischenzeit habe ich mich informiert – ein Antrag eingebracht, wo es darum geht, zu überlegen – auch im Hinblick auf die Kinderfreundlichkeit dieser Bundesregierung –, ob man in diesem Falle die Kosten nicht nur reduzieren, sondern erlassen könnte, weil eben Kinder öfters einen Pass brauchen. „Normale“ Pässe gelten zehn Jahre, jene für Kinder allerdings nur fünf Jahre.
Das Zweite ist – Kollege Schennach hat das schon erwähnt; ich brauche jetzt nicht näher darauf einzugehen –: Es geht hier im weitesten Sinne auch um Kriminalitätsbekämpfung, um die Bekämpfung von übelsten Delikten, die sich schlechte Menschen, im wahrsten Sinne des Wortes, nur erdenken können.
Aus diesem Grund befürwortet meine Fraktion auf jeden Fall, dass dieses Gesetz in Kraft tritt; ein Gesetz, das im Grunde genommen auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen ist. Daran erkennt man auch, wie gut die EU arbeitet, dass man eben versucht, im gesamten EU-Raum zu einer Regelung zu kommen, weil eben im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität eine nur nationale Bekämpfung der Kriminalität nur sehr schwer möglich ist.
Das Nächste ist die Fälschungssicherheit. Diese soll erhöht werden, indem eben auch die Kinder-Pässe einen Chip bekommen. Folgendes muss uns nämlich schon auch klar sein: In gewissen Ländern, vor allem in Ländern, von denen man sagen muss, dass die Staatsgewalt in Mitleidenschaft gezogen ist, werden immer mehr Druckereien eingerichtet, in denen gefälschte Pässe produziert werden.
Was es da alles an Fälschungen gibt, sollte man sich einmal im Bundeskriminalamt ansehen: geradezu eine „Bibliothek“ an Fälschungen. Und natürlich wird es so sein, dass, wenn diese neuen Pässe kommen, dennoch gewisse kriminelle Gehirne nach Abhilfe suchen werden, indem sie eben auch diese neuen Pässe nachzumachen versuchen werden. Daher sage ich schon jetzt voraus – die Frau Ministerin wird mir da sicherlich zustimmen –, dass wir irgendwann, um dem dann Einhalt gebieten zu können, eine weitere Novelle brauchen werden, denn die Kriminellen sind uns ja sozusagen immer einen Schritt voraus.
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