BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 39

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Daher sei noch kurz erwähnt, dass es eben auch Staaten ohne Staatsgewalt gibt, und weil es dort keine Staatsgewalt gibt, ist dort die organisierte Kriminalität zu Hause. Wel­che Formen organisierter Kriminalität? – Das kann Piraterie sein, das können aber na­türlich auch Druckereien zur Herstellung gefälschter Pässe sein. Langfristig gesehen wird es daher notwendig sein, diesen Staaten zu helfen. Dabei handelt es sich aber si­cherlich um Projekte, die über Generationen gehen. Und damit eben die Welt im wahrsten Sinne des Wortes sicherer wird, muss auch eine Prävention gegeben sein.

Um wieder zum Thema Pässe zurückzukommen: Fälschungssicherheit muss gegeben sein und damit natürlich entsprechende Trefferquoten bei der Aufklärung von Delikten.

In diesem Sinne wird meine Fraktion diesem Gesetzesbeschluss zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

10.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grim­ling. – Bitte.

 


10.55.43

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Auch ich werde versuchen, es relativ kurz zu machen, möchte aber dennoch ein biss­chen die Genesis dieser Gesetzesänderung darlegen.

Die bereits verabschiedete Novelle zum Paß- und Konsulargebührengesetz, mit der die Fingerprintpässe eingeführt wurden, beruht auf einer entsprechenden Verordnung der EU. Die Fingerabdrücke werden bei den erfassenden Behörden zwei Monate lang ge­speichert und dann gelöscht. Die Produktion der Dokumente übernimmt die Staatsdru­ckerei. Alte Reisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Das Gesetz regelt auch, wer die digitalen Zertifikate erhält, die es ermöglichen, auf die verschlüsselten Passda­ten auf dem Chip zuzugreifen.

Aufgrund der Änderung dieser EU-Verordnung gilt ab Mitte Juni 2009 der Grundsatz: „eine Person – ein Pass“. Demnach sollen auch Kinder ein persönliches Reisedo­kument besitzen, sodass ihre Identität zuverlässig überprüft und folglich Kinderhandel und Kindesentführung nachhaltig begegnet werden kann.

Um Dokumentensicherheit und Kinderschutz besser gewährleisten zu können, sind auch Pässe für Kinder mit einem elektronischen Datenträger, also einem Chip, auszu­statten. Bei Kindern unter zwölf Jahren sollen allerdings keine Fingerabdrücke gespei­chert werden.

Miteintragungen von Kindern dürfen demnach nicht mehr vorgenommen werden; für bestehende Miteintragungen gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren. In diesem Zeitraum können Kinder, die im Reisepass ihrer Eltern mit eingetragen sind, mit diesen reisen, wenn der Ziel- oder Durchreisestaat nicht ohnehin schon auf den Grundsatz „eine Person – ein Pass“ besteht.

Ferner soll in Ergänzung zu dem bereits jetzt möglichen Expresspass für besonders dringliche Fälle ein Ein-Tages-Expresspass angeboten werden. Dieser wird wie der herkömmliche Expresspass in einem vorgezogenen Verfahren hergestellt und zuge­stellt werden. Mit einem solcherart erstellten Reisepass wird es dem Antragsteller er­möglicht, bereits am nächsten Arbeitstag seinen Reisepass ausgehändigt zu bekom­men. Dies scheint insbesondere deshalb geboten zu sein, weil bestimmte Zielstaaten Notpässe – etwa weil diese über keinen Chip verfügen – bei Einreise nicht mehr ak­zeptieren.

Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates möchte ich jedoch auf einen Umstand aufmerksam machen, der bereits im Ausschuss


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite