Ich muss leider Gottes sagen, Herr Kollege Mitterer, ich verstehe nicht, wie Sie zu Ihrem „Kommerzialrat“ gekommen sind, Sie müssen beim Ansuchen durchgerutscht sein. Es ist nämlich schon so, die Anforderungen, um den Titel „Kommerzialrat“ führen zu dürfen, sind, dass ich erfolgreich ein Unternehmen führe und dass ich mich neben meinem Unternehmen auch noch in einer Organisation betätige, dass ich in einem Verein mitarbeite, dass ich meine Zeit auch der Gemeinnützigkeit zur Verfügung stelle. Und es ist keineswegs – und ich kenne die Fragebögen sehr genau – ein Erfordernis, einen Konkurs hinter sich zu haben. (Lebhafte Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, worauf ich mich jetzt wirklich konzentrieren will, ist das Budgetbegleitgesetz, und da geht es mir um die steuerrechtlichen Konsequenzen. Und natürlich ist ein wesentlicher Punkt auch das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz. Ich begrüße vor allem die Erhöhung des Haftungsrahmens der Tourismusbank und der Forschungsförderungsbank. Tourismus und Forschung sind gerade die Bereiche, in denen wir unzweifelhaft die höchsten Wachstumschancen haben, und die sind in diesen schwierigen Zeiten, wie wir sie jetzt haben, ganz einfach wichtig.
Der zweite und gerade für die Wirtschaft äußerst positive Ansatz ist die Errichtung des Unternehmensservice-Portals. Um allen, die nicht selbstständig sind, die Notwendigkeit einer Vereinfachung zu verdeutlichen, zitiere ich aus den Erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz:
„Rund 230 Millionen Mal im Jahr erfüllen Unternehmen in Österreich Informationsverpflichtungen.“ – Die machen wir gratis, Herr Professor. (Bundesrat Konecny: Aber auf gesetzlicher Grundlage!) – „Sie sind mit rund 5 700 gesetzlichen Informationsverpflichtungen konfrontiert, die in diesen Unternehmen Verwaltungslasten in Höhe von rund 4,3 Milliarden € pro Jahr auslösen.“
Vor allem belastet sind damit die Klein- und Mittelbetriebe. Wir haben in der Wirtschaftskammer ausgerechnet, dass die Verwaltungslasten in Relation zum Umsatz bis zu 10 Prozent betragen, bei großen Unternehmen erfreulicherweise deutlich unter 1 Prozent des Umsatzes.
Dieses neue Portal, bei dem alle notwendigen Verwaltungsarbeiten zusammenlaufen sollen, ist ein wirklich begrüßenswerter Schritt zur Verwaltungsvereinfachung, denn wir Unternehmer, unsere Unternehmen wollen ganz einfach arbeiten, wollen etwas unternehmen und nicht verwalten.
Nun zu den steuerrechtlichen Themen dieses Budgetbegleitgesetzes. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Umsatzsteuergesetz, das Körperschaftsteuer- und das Einkommensteuergesetz.
Bei der Umsatzsteuer geht es um Änderungen, die sich nach EU-rechtlichen Vorgaben richten; die Änderungen gelten grundsätzlich ab 2010. Die Umsatzsteuer wird nämlich bei Dienstleistungen dort fällig, wo der Auftraggeber, sprich: der Kunde, seinen Sitz hat. Die Neuregelungen erleichtern die umsatzsteuerliche Abwicklung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen.
Worin besteht die Erleichterung im Wesentlichen? – Erstens: Umsatzsteuerliche Registrierungen in einem anderen EU-Land werden seltener notwendig sein. Zweitens: Die Aufzeichnungspflichten fallen weg. Und drittens: Die Zahl aufwendiger Vorsteuerrückerstattungsverfahren wird deutlich abnehmen.
Zur Verdeutlichung bringe ich ein Beispiel: Ein österreichisches Bauunternehmen führt Arbeiten in Deutschland aus. Anlässlich dieser Arbeiten wird ein eingesetzter Kran kaputt und muss von einem deutschen Unternehmen vor Ort repariert werden. Derzeit muss das deutsche Unternehmen die deutsche Mehrwertsteuer verrechnen, und das österreichische Unternehmen muss sich in einer langwierigen Prozedur und mit großem Verwaltungsaufwand wieder diese Mehrwertsteuer zurückholen.
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