Ab 2010 wird dieser Prozess erfreulicherweise abgekürzt. Das deutsche Reparaturunternehmen kann netto verrechnen, und das österreichische, unsere Unternehmen ersparen sich den langwierigen Prozess, der oft über acht Monate geht, sich die Umsatzsteuer zurückzuholen. Das ist für uns schon eine positive Lösung und eine Verwaltungsersparnis.
In diesem Zusammenhang ist es auch erfreulich, dass die Grenze der vierteljährlichen Umsatzsteuerzahlungen und -meldungen von 22 000 € auf 30 000 € angehoben wird, was gerade auch für unsere kleinstrukturierten Betriebe eine wesentliche Erleichterung ist.
In diesem Zusammenhang ist auch die Neuregelung hinsichtlich der Anträge zur Vorsteuerrückerstattung überhaupt im europäischen Geschäftsverkehr gut und erfreulich. Diese sind bisher bei der jeweils zuständigen Stelle in anderen EU-Ländern zu stellen gewesen, und ab 2010 können alle Anträge beim Finanzministerium über FinanzOnline eingereicht werden. Außerdem sind erstmals zwingende EU-rechtliche Erledigungsfristen für die Rückerstattung vorgesehen, nämlich maximal acht Monate.
Das ist schon eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung und auch ein Ergebnis dessen, dass wir jetzt einen gemeinsamen Markt haben. Und das ist – gerade weil die EU-Wahl ansteht, ist darauf hinzuweisen – auch wieder ein Beispiel dafür, wie positiv sich der gemeinsame Wirtschaftsraum auf den Binnenmarkt auswirkt.
Manche glauben, dass uns durch die Novelle zum Körperschaftsteuergesetz einige Steuereinnahmen entgehen, aber diese Maßnahmen sind zu begrüßen. Die vorliegende Änderung des Körperschaftsteuergesetzes war notwendig, da die bisherige Vorgangsweise EU-widrig war. Bisher hat nämlich folgende Regelung gegolten: Wenn ein österreichisches Tochterunternehmen an ein österreichisches Mutterunternehmen Gewinne, sprich: Dividenden, ausschüttet, sind die Dividenden bei der Muttergesellschaft körperschaftsteuerfrei. Erhält ein österreichisches Mutterunternehmen von einer ausländischen Tochter eine Gewinnausschüttung, so waren bisher die Dividenden in der Regel, abgesehen von internationalen Schachtelbeteiligungen, körperschaftsteuerpflichtig. Diese unterschiedliche Behandlung ist schlichtweg EU-widrig. Künftig sind Auslandsdividenden genauso wie Inlandsdividenden bei der Muttergesellschaft körperschaftsteuerfrei.
Werte Kolleginnen und Kollegen! In Sachen Einkommensteuergesetz habe ich als Wirtschaftsvertreterin die Bitte, dass wir weitere Entwicklungen, die mit dieser Änderung verbunden sind, weiter beobachten. Ich begrüße natürlich die Klarstellung, dass Beiträge von Selbständigen zur Arbeitslosenversicherung steuerlich voll absetzbar sind, weil das auch eine wesentliche Gleichstellung mit allen Unselbständigen ist.
Was mich allerdings als Vertreterin vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen schmerzt, ist eine Verschärfung der Besteuerungsvorschriften für den Übergangsgewinn. Da möchte ich schon auch ein Beispiel bringen, damit Sie sehen, mit welchen Bürokratien wir gerade als Klein- und Mittelbetriebe zu kämpfen haben.
Wenn jemand seinen Betrieb aufgibt und Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist, muss er im letzten Jahr eine Bilanz erstellen. Dadurch entsteht ein Veräußerungsgewinn, und dieser Veräußerungsgewinn ist jetzt ein Übergangsgewinn, der mit der vollen Härte, das heißt nach dem allgemeinen Tarif, besteuert wird. Da muss man natürlich schauen, ob es hier zu verschärften Härten kommt und dass man das vielleicht noch einigermaßen korrigieren kann.
Ein paar Worte und Überlegungen möchte ich noch zum Krankenkassen-Strukturfondsgesetz anfügen. Das oberste Ziel all dieser Maßnahmen ist die Sanierung unseres Krankenkassensystems, um unser Gesundheitssystem mittelfristig auf gute, gesun-
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