BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 59

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de Beine zu stellen. Ich habe mir angesehen, was denn eigentlich die kurzfristigen Maßnahmen sind. In einer ersten Maßnahme sollen die jeweiligen negativen Reinver­mögen der Kassen zur Sanierung ausgeglichen werden, konkret einerseits durch die Auflösung des Ausgleichsfonds für Katastrophenfälle. Dadurch werden 42,5 Millionen € für die Kassen flüssig gemacht.

Natürlich ist uns allen bewusst, dass hier ein großer Brocken, nämlich 33 Millionen €, nach Wien fließt. Aber wo, frage ich mich, sind denn die Alternativen? In der aktuellen prekären Situation muss man ganz einfach jenen Kassen helfen, wo es um die ärgsten Auswirkungen bis hin zur Insolvenzgefährdung geht. Alles andere ist volkswirtschaftlich und auch politisch höchst problematisch. Bisher sind auch die verschiedensten Struk­turen der Krankenversicherungen nicht berücksichtigt worden.

Wenn ich jetzt zum Beispiel Oberösterreich und Niederösterreich vergleiche: Oberös­terreich hat weitaus größere Industrieanteile und hat natürlich bessere Voraussetzun­gen als wir in Niederösterreich. Bei uns ist die Situation so, dass viele unserer Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter in Wien oder in einem anderen Bundesland arbeiten, aber in der Pension dann in Niederösterreich sind oder sehr viele – Niederösterreich ist ja auch ein schönes Land – in der Pension dann überhaupt nach Niederösterreich ziehen. Und wir alle wissen, dass man gerade in der Pension beziehungsweise in den letzten fünf Jahren seines Lebens die höchsten Kosten für die Krankenversicherung verur­sacht, und das sollte man bei diesen Betrachtungen auch ins Kalkül ziehen.

Wir stehen alle zur Selbstverwaltung und zu eigenständigen Strukturen, aber eine ge­wisse Solidarität muss es ganz einfach geben.

Es sollen heuer noch weitere 45 Millionen € aus Bundesmitteln zur Sanierung jenen Gebietskrankenkassen gewährt werden, die 2008 negativ bilanziert haben. Darüber hi­naus werden 96 Millionen € auf die Krankenkassen aufgeteilt, die sich nach der Halbie­rung der USt auf Medikamente ergeben. Die Verteilung erfolgt natürlich ebenfalls nach dem Liquiditätsbedarf.

Ab 2010 soll mit dem Krankenkassen-Strukturfonds, der erstmalig mit 100 Millionen € dotiert wird, ein Ausgleichsfonds zur Sanierung geschaffen werden. Der Sitz dieses Fonds wird beim Gesundheitsministerium liegen. Die Richtlinien zur Verteilung werden auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes erstellt. Dieses Sanierungskonzept hat der Hauptverband mit allen Gebietskrankenkassen auszuverhandeln, und er wird es dann dem Ministerium zur Genehmigung vorlegen.

Ab dieser Maßnahme soll es nicht mehr um den Liquiditätsbedarf, sondern um realisti­sche Sanierungsmaßnahmen der jeweiligen Gebietskrankenkasse gehen. Damit errei­chen wir auch, dass jede Einheit gezwungen sein wird, effektive Sanierungsmaßnah­men zu setzen. Diesem Ziel entspricht auch die Entschuldungsmaßnahme, den Kas­sen in den nächsten drei Jahren, ab 2010, jährlich 150 Millionen € zu erlassen. Das geht wiederum an die Kassen mit negativem Reinvermögen. Allerdings muss auch hier dem Hauptverband ein Sanierungskonzept vorgelegt werden, das die Bundesregierung zu genehmigen hat.

Das alles erfolgt mit dem mittelfristigen Ziel, ab 2013 relativ ausgeglichene Gebarun­gen zu haben. Aber das wird uns nicht davon entbinden, parallel an einer Reform des Gesundheitssystems zu arbeiten, denn wenn man die Krankenkassenvertreter fragt, dann hört man, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Gebietskrankenkas­sen ganz einfach enden wollend sind.

Die Finanzierung des gesamten Systems kann nicht allein auf den Schultern der Kas­sen liegen. Da machen wir es uns etwas zu einfach. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Budgetbegleitgesetz, und ich ersuche Sie für die Zu-


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