BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 74

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Aber das größte Packerl im Bereich ÖBB, nämlich die Reform der ÖBB-Reform, kommt noch. Dazu gibt es eine aktuelle Stellungnahme des Städtebundes, die Sie wahrscheinlich alle bekommen haben. Es wäre dringend nötig, endlich die Kompeten­zen im Schienennahverkehr zu klären, die Zuständigkeiten von Bund und Land. Alle müssen ihren Teil bezahlen und versuchen, möglichst viel anzubieten.

Stattdessen wird die Finanzierung jetzt auch auf die Gemeinden ausgelagert, die dann die Infrastruktur der ÖBB mit erhalten sollen. Das kann sicher nicht Aufgabe einer Gemeinde sein! Gemeinden haben ohnehin zu wenig Geld für Investitionen; das wis­sen wir alle, denn fast alle von uns sind auch in Gemeinderäten oder Gemeinden poli­tisch aktiv. Wir wissen, dass gerade in den Gemeinden die meisten öffentlichen Inves­titionen durchgeführt werden, und dass, wenn das Geld knapp wird, diese Investitionen natürlich fehlen.

Zuletzt möchte ich noch einen Punkt ansprechen, den auch Kollege Schennach schon kurz angeschnitten hat, nämlich die Gerichtsgebühren. Es gibt Stellungnahmen von der „Lebenshilfe“ und von der Diakonie, weil durch die Erhöhung von diversen Gebühren in erster Linie behinderte Menschen betroffen sind.

Wie wir alle wissen, gehören behinderte Menschen in Österreich ganz, ganz selten zu den Menschen, die das Geld zuhauf haben.

Für diese Menschen ist eine Gebührenerhöhung wie zum Beispiel 110 € bei Entschei­dungen des Pflegschaftsgerichtes oder eine neue Gebühr für die Sachwalterschaft ab Mitte des Jahres eine massive Belastung, die nicht so leicht weggesteckt werden kann.

Dazu kommt, dass auch bei der Behinderten-Milliarde Kürzungen vorgenommen wur­den. Ich habe erst gestern mit einem Bekannten, der selbst einen körperlich behinder­ten Sohn hat, darüber gesprochen. Er hat mir gesagt, das mit der Behinderten-Milliarde betrifft ihn in Wirklichkeit weniger; denn leider ist es so, dass diese zum Großteil dem AMS zugute kommt und insgesamt weniger den Behinderten selbst.

Dennoch ist die Kürzung der Behinderten-Milliarde ein Problem, weil damit Dinge wie Arbeitsassistenz und Integrationsmaßnahmen noch weiter zurückgenommen werden müssen – und das gerade in einem Bereich, wo es schon jetzt nicht leicht ist, wo es schon jetzt massive Überbelastungen gibt.

Was heute schon vielfach bekrittelt wurde: Es liegen hier sehr viele Gesetzesänderun­gen auf einmal vor. Da es keine Begutachtung des Budgetbegleitgesetzes gab, nehme ich an, dass auch dem Nationalrat diese Stellungnahme von „Lebenshilfe“ und Dia­konie zu spät zugestellt wurde. Ich würde bitten, dass Sie sich diese trotzdem noch einmal durchlesen und überlegen, was die Auswirkungen dieser sehr umfangreichen Gebührenänderungen im Justizbereich bedeuten.

Die Begründung, die in den Erläuterungen steht, nämlich dass man die Gerichtsge­bühren erhöhen muss, um Kostenwahrheit zu schaffen, um sich auf die Kernaufgabe der Justiz zu konzentrieren, ist in meinen Augen schon sehr zynisch. Für mich ist es eine Kernaufgabe der Justiz, dass man jedem Bürger und jeder Bürgerin in diesem Land den Zugang zum Recht möglichst gleich und einfach gestaltet. Genau das wird aber durch diese Gebührenerhöhungen verhindert, das ist kontraproduktiv.

Wir werden dem Budgetbegleitgesetz nicht zustimmen und ich möchte noch einmal betonen: Diese Gesetze haben sicher nicht alle etwas mit diesem Budget zu tun. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

13.19


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


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