BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 77

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Beschäftigungslage für die Gemeinden zu Einbrüchen in der Kommunalsteuer kom­men, und es ist daher ganz wichtig, dass wir all jene kleinen und kleinsten Betriebe un­terstützen, die jetzt noch Arbeitsplätze nicht nur erhalten, sondern auch schaffen.

Wir werden in nächster Zeit einmal eine Veranstaltung im Haus haben, was die Nah­versorgung betrifft. Die Nahversorgung ist nach meinem Verständnis nicht nur der Le­bensmittelhändler vor Ort im Bezirk, im Grätzel, sondern das sind die vielen kleinen Betriebe aus dem Gewerbesektor, aus dem Dienstleistungssektor, die ja ausgebaut gehören, um den Menschen eben Lebensqualität zu bieten.

Insgesamt kann man diesem Paket sehr viel Positives abgewinnen, und ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch einmal bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, da es ja nicht ganz einfach war, diesen weiten Komplex hier abzudecken, der aber dazu beitragen wird, nicht nur unsere Konjunktur zu stützen, sondern auch ein günstiges psychologisches Wirtschaftsklima in unserem Land zu schaffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.28


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Eb­ner. – Bitte.

 


13.28.52

Bundesrat Mag. Walter Ebner (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Das Budgetbegleitgesetz betrifft – es wurde schon mehrmals ange­sprochen – 70 Gesetze und Ordnungen, wie Zivil-/Strafprozessordnung, Exekutions­ordnung, Bundesabgabenordnung und dergleichen mehr. Wenn es um die Belastun­gen geht, dann ist man sehr konkret in den Formulierungen. Wenn es um die Entwick­lungen, um die Reformen geht, dann wird hier sehr schwammig und sehr offen for­muliert.

Bei „Zivilrechtsangelegenheiten“ heißt es: „Durch Anpassungen im Gebührenrecht sol­len Mehreinnahmen von ... erzielt werden.“ Bei „Strafrechtsangelegenheiten“: „Durch Anpassung im Kosten- und Gebührenrecht sollen Mehreinnahmen erzielt werden.“ – Und so geht es weiter, wenn es um Belastungen geht. Wir haben schon einige von den Vorrednern gehört.

Wenn es aber um Bereiche wie die Gebietskrankenkassen geht, dann lauten die For­mulierungen etwa: Es „sollen Maßnahmen getroffen werden, die ... dienen“. Wenn wir dann weitergehen zum Bildungsbereich – erlauben Sie mir, dass ich etwas später da­rauf zu sprechen komme –, so heißt es hier: „... ist in Aussicht genommen“.

Überall dort also, wo es in den Gesetzen um Belastungen geht, ist man sehr konkret. Wo es aber um Reformen geht, dort wird es sehr nebulos.

Wenn mein Vorredner für den Gebietskrankenkassenbereich hier eine Lanze ... – schlagen wollte, treffen wollte (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Gebrochen hat!) – ge­brochen hat, ja – ich wollte es eigentlich anders formulieren, aber danke schön, Herr Staatssekretär! –, dann darf ich an den Vorvorredner erinnern, der, von Vorarlberg kommend, eine entsprechende Verfassungsklage einbringen wird.

Das sind also die Vorgaben, die uns, dem Bundesrat, nunmehr vorgelegt werden, wenn wir heute über das Budgetbegleitgesetz zu diskutieren haben. Einerseits Belas­tungen und andererseits: Wenn man im Budget ein Zahlenkonvolut hat bei einer Vor­gabe von minus 3,5 Prozent, oder vielleicht doch 4,4 Prozent des Bruttoinlandspro­dukts, minus 2,2 Prozent oder doch 4 Prozent oder doch 0,0 Prozent, dann stellt sich für uns die Frage: Wie sinnvoll und richtig ist es, ein Doppelbudget zu machen?

 


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