desregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 24/2000) enthält.
Die Grundrechteagentur hat vorgeschlagen, im neuen Amtssitzabkommen insbesondere den Personenkreis, der diplomatische (und nicht nur funktionelle) Privilegien und Immunitäten genießt, im Vergleich zur Beobachtungsstelle zu erweitern und ihr die abgabenfreie Einfuhr von Kraftfahrzeugen zu ermöglichen sowie den Zugang zum "Commissary" vorzusehen. Eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen des neuen Amtssitzabkommens sowie der Kostendeckung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Für die Verhandlung des Amtssitzabkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Botschafter Dr. Helmut Tichy Bundesministerium für europäische und
Delegationsleiter internationale Angelegenheiten
Legationsrätin Mag. Karin Lauritsch Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
Das Amtssitzabkommen wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Ich stelle daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu bevollmächtigen.
Wien, am 12. Mai 2009
SPINDELEGGER m.p.“
*****
Anlage 2:
„Josef Pröll BUNDESMINISTERIUM
Finanzminister FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 10. Juni 2009
GZ: BMF-010221/1144-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 22. Sitzung des Ministerrates am 9. Juni 2009 Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Abschluss eines Protokolls
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