BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 28

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des­regierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 24/2000) enthält.

Die Grundrechteagentur hat vorgeschlagen, im neuen Amtssitzabkommen insbeson­dere den Personenkreis, der diplomatische (und nicht nur funktionelle) Privilegien und Immunitäten genießt, im Vergleich zur Beobachtungsstelle zu erweitern und ihr die abgabenfreie Einfuhr von Kraftfahrzeugen zu ermöglichen sowie den Zugang zum "Commissary" vorzusehen. Eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen des neuen Amtssitzabkommens sowie der Kostendeckung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Für die Verhandlung des Amtssitzabkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:

Botschafter Dr. Helmut Tichy                                  Bundesministerium für europäische und

Delegationsleiter                                                            internationale Angelegenheiten

Legationsrätin Mag. Karin Lauritsch                      Bundesministerium für europäische und

                                                                                              internationale Angelegenheiten

Das Amtssitzabkommen wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Ich stelle daher den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Ver­handlungen über ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu bevollmächtigen.

Wien, am 12. Mai 2009

SPINDELEGGER m.p.“

*****

Anlage 2:

„Josef Pröll                                                                                              BUNDESMINISTERIUM

Finanzminister                                                                                        FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Harald Reisenberger

Parlament

1017 Wien                                                                                                          Wien, am 10. Juni 2009

GZ: BMF-010221/1144-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 22. Sitzung des Ministerrates am 9. Juni 2009 Verhand­lungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Abschluss eines Protokolls


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