BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 37

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Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Erlitz. – Bitte.

 


10.27.48

Bundesrat Mag. Wolfgang Erlitz (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Anknüpfend an die vorhin geführte Dis­kussion würde ich auch meinen, dass wir in Österreich immer noch ein hervor­ragendes Gesundheitssystem haben, eines der besten der Welt. Und ich glaube, da stimmen wir überein: Wir wollen auch weiterhin allen Menschen die bestmögliche Versorgung sicherstellen, nicht nur jenen, die etwas im Geldtascherl haben.

Es geht in unserem Gesundheitssystem, wie ich meine, gar nicht so sehr um eine Kostenexplosion, das stimmt ja nicht, sondern um eine Leistungsexplosion und um eine Einnahmenerosion. Es kommt nicht mehr das herein, was man braucht: auf Grund der hohen Zahl von Arbeitslosen, von atypischen Beschäftigungsverhältnissen und so weiter. Und da sollten wir uns gemeinsam überlegen: Wie könnten wir diesem System wieder Einnahmen erschließen?

Es gibt genug gesellschaftliche Bereiche, die noch nicht jenen Teil beitragen, den sie beitragen sollten, um dem Gesundheitssystem das zu geben, was es braucht, um weiterhin – noch einmal – allen Menschen die Versorgung zu geben, die sie benötigen, unabhängig von dem, was sie im Geldtascherl haben. Das heißt, ich glaube, daran wird es liegen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktions­zuge­hörigkeit.)

Aber ich gebe auch der Kollegin recht, wenn sie sagt, ein Gesundheitssystem verdient erst dann diese Bezeichnung, wenn es sich bemüht, dass Menschen nicht krank werden, also so lange wie möglich gesund bleiben. Das heißt, wir sind Weltmeister in der Reparaturmedizin, überhaupt keine Frage. Da spielen wir österreichweit in der Champions League. Aber in der Gesundheitsvorsorge, also in der Gesundheits­prävention, in der Gesundheitsförderung, da liegt es schon im Argen, also da sind wir noch nicht so weit. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Da sind wir Entwicklungsland!) Da könnten wir uns, würde ich schon meinen, gemeinsam noch anstrengen, gesundheits­förderlich zu sein. Nicht jede Krankheit ist uns schicksalshaft in die Wiege gelegt, son­dern durch Berücksichtigung einiger Faktoren könnte so manche Krankheit durchaus verhindert werden.

Gut, das ist jetzt ein kleiner Sidestep gewesen – irgendwann war ich einmal Gesund­heitslandesrat, das hat mich jetzt herausgefordert. (Heiterkeit.) Ich bin jetzt längst woanders angesiedelt; das steht mir nicht mehr zu.

Mit dem vorliegenden Gesetzeskomplex – ich komme jetzt zum Thema – werden eben auch wieder aufgrund von Anpassungsvorgaben des Europäischen Parlaments und des Rates eigentlich vier Gesetze geändert, nämlich das Arzneimittelgesetz, das Ge­webesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz.

Ich beziehe mich nun auf drei Punkte des Arzneimittelgesetzes. Diese gesetzlichen Anpassungen betreffen unter anderem den Einsatz von Arzneimitteln für neuartige Therapien und von Kinderarzneimitteln. Dabei wird der Begriff Arzneispezialität europarechtskonform korrigiert, denn das geltende österreichische Arzneimittelgesetz knüpft die Zulassungspflicht daran, dass Arzneimittel im Voraus stets in gleicher Zu­sammensetzung hergestellt und unter der gleichen Bezeichnung in bestimmter Form in Verkehr gebracht werden. Nach der EU-Richtlinie unterliegen aber nun alle Arznei­mittel, die in den Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden, die entweder gewerblich zubereitet oder in einem industriellen Verfahren hergestellt werden, der Zulassungs-


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