BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 43

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Unsere Fraktion wird daher diesem Bäderhygienegesetz ihre Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Schennach. – Bitte.

 


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Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Dies ist ja ein sehr föderales Gesetz, da der Herr Landeshauptmann quasi ein „Oberbadewaschl“ ist (allgemeine Heiterkeit Zwischen­ruf des Bundesrates Perhab), denn er ist nicht nur für das Bäderprofil, das er jährlich zu erstellen hat, und alles Weitere verantwortlich, sondern man könnte auch bei jeder Schwimmhalle schreiben: Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie den Herrn Landes­hauptmann!

Aber durch diese mittelbare Bundesverwaltung will es natürlich auch der Zufall, dass ich selber mit diesem Bäderhygienegesetz konfrontiert bin. Es gehört zu meiner politi­schen Agenda, es zu vollziehen, und ich weiß nicht, wie viele Badeanlagen ich heuer schon überprüft und bewilligt habe. Daher kann ich ein bisschen aus der Erfahrung berichten.

Ich finde, diese Weiterentwicklung ist richtig. Was da nämlich alles unter – bitte über­setzt nicht immer alles, denn man muss das Deutsche schon rückübersetzen, damit man es versteht – Whirlpools fällt, bei 60 von 90 Proben, seien wir ehrlich, geht es, ganz hart gesagt, um das Rotlichtmilieu, und die Beamten werden da einiges an Aufwand haben. In diesem Milieu gibt es sehr viele Whirlpoolanlagen, die derzeit nicht unter die Regelung fallen. Es ist natürlich medizinisch äußerst wichtig, dass auch diese Anlagen einer entsprechenden Überprüfung unterzogen werden.

Es wird natürlich eine spannende Sache sein, wenn die Amtsärzte und all die ent­sprechenden Fachbeamten und -beamtinnen diese Bereiche künftig einer näheren Betrachtung unterziehen, da wir diese Anlangen ja nun einmal im Jahr im Detail anschauen müssen. Gott sei Dank, denn früher war insofern eine Umgehung der Vorschriften möglich, als man gesagt hat, dass die Kontrollen unangemeldet vorge­nommen werden sollen. Ich kann mich erinnern, dass die ersten unangemeldeten Besuche bei Badeanlagen absolut sinnlos waren, denn dort war niemand, keine einzige Unterlage war vorhanden. Das heißt, es macht sehr wohl Sinn, sich vor der Überprüfung einer Badeanlage anzumelden, damit auch alle entsprechenden Unter­lagen vorhanden sind.

Wichtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass natürlich auch private Häuser oder Genossenschaftshäuser, die eine entsprechende Anlage haben, heute unter dieses Bäderhygienegesetz fallen. Es geht dabei ja nicht nur um öffentliche oder gewerbliche Schwimmbäder, sondern wenn zum Beispiel die Bewohner einer privaten Hausanlage mit vier Parteien gemeinsam einen Badeteich nutzen, dann fällt das da hinein, und es ist auch wichtig, dass das so ist. Was mir aber immer problematisch erscheint – und ich sage, dass ich meine Arbeit in diesem Jahr bereits erledigt habe –, ist, dass wir zum Beispiel bei großen Freibädern die Untersuchung im März oder April durchführen, wobei aber der große Ansturm eigentlich im Sommer stattfindet!

Da werden die einzelnen Anlagen, wenn ich das einmal so sagen kann, meiner Meinung nach zu stark über einen Kamm geschert. Es ist völlig klar, dass in einem Genossenschaftshaus mit, sagen wir, 20 Parteien die Überprüfung, wann immer man sie macht, ausreichend ist. Aber wenn wir bei den ganz großen Freibädern eine Begutachtung im April vornehmen, wo praktisch eine Nullnutzung oder eine geringe


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