BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 46

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lich Blut zu brauchen, und leider hören wir immer wieder, dass es bei bestimmten Blutgruppen in den verschiedensten Depots zu Engpässen kommt.

Deshalb appelliere ich an dieser Stelle: Stellen wir uns zur Verfügung, spenden wir unseren wichtigen Lebenssaft! Wir können damit Leben retten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Dönmez und Zangerl.)

11.02


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.02.14

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Werner Stadler schon ausgeführt hat, geht es um eine leichtere Handhabung der Inspektion von Blutspende­einrichtungen. Dadurch werden – so wie er gesagt hat – entsprechende Doppelgleisig­keiten abgebaut, die das Blutsicherheitsgesetz und das Arzneimittelgesetz betroffen haben, da in diesem Gesetz die Zuständigkeit des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vorgesehen ist.

Es ist also logisch, dass es dadurch zu einer Entlastung der Bezirksverwaltungs­behörden kommt, und auch die involvierten Spendeeinrichtungen erhalten dadurch Vorteile in der Administration. Ausgenommen, wie gesagt, sind eben die mobilen Blutspendeeinrichtungen, die sinnvollerweise nach wie vor in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden fallen.

Wenn die Laborleistungen ausgelagert werden, ist eine Vorgabe bezüglich der Ver­gabe dieser Modalitäten normiert, und weiters ist damit auch in diesem gesund­heit­lichen Bereich sichergestellt, dass es – was die Eignung des Spenders anlangt – zu keinen Problemen kommt.

Es ist aber deshalb auch von Wichtigkeit, dass die Schriftlichkeit zwischen der Blut­spen­destelle oder -einrichtung und dem Labor eingeführt wird. Dies bringt nicht nur zusätzliche Transparenz, sondern auch Nachvollziehbarkeit bei den externen Ver­gaben.

Wir haben vor zirka drei Jahren hier im Hohen Haus die freiwillige, unentgeltliche Blut­spende im Gesetz verankert, um zum einen die Qualität der Blutkonserven sicher­zustellen und zum anderen den internationalen Handel mit Blutprodukten zu kanali­sieren.

Halten wir also fest: Neben den Verwaltungsvereinfachungen beschließen wir wichtige Maßnahmen, um die Sicherheit und hohe Qualität im Bereich des österreichischen Blutspendewesens zu gewährleisten. Es gibt durch das Österreichische Rote Kreuz eine lange Tradition und eine hervorragende Struktur im Blutspendewesen. Die Öster­reicherin/der Österreicher bekennt sich zu dieser Einrichtung, natürlich auch zur Blut­spende, insbesondere im ländlichen Raum; da steht die Tradition des Blutspendens im Sinne von ehrenamtlicher Tätigkeit mit dem Dienst am Nächsten sozusagen in einer Reihe.

Ich stelle fest, dass es hier im Hohen Haus immer wieder zu Aufforderungen kommt, Blutspenden abzugeben; ich habe persönlich schon daran teilgenommen. Ob das Blut eines Politikers eine bessere Qualität aufweist (Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez), das konnte ich nicht in Erfahrung bringen (Bundes­rat Konecny: Aber genommen haben sie es!), aber der Blutspendeaktion des Kollegen Werner Stadler würde ich mich gerne anschließen; eine Blutspendeaktion des Hohen Bundesrates wäre einmal etwas Besonderes, Herr Kollege.

 


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